Grundbesitzabgaben

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Zu den Grundbesitzabgaben gehören

Für nähere Informationen wählen Sie bitte eine der oben genannten Grundbesitzabgaben aus.

Die Gebührenpflicht beginnt nach den entsprechenden Satzungen monatlich. Die Gebührenbescheide werden jährlich verschickt.

Bei quartalsweiser Zahlung ist die Grundsteuer am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres fällig.
Bei jährlicher Zahlung ist die Grundsteuer am 01.07. des Jahres fällig.