#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn ein Grundstück verkauft wird, ist nach den Regelungen des Grundsteuergesetzes vorgesehen, dass die Grundsteuer erst ab dem 01.01. des auf die Rechtsänderung folgenden Jahres von der neuen Eigentümerin bzw. dem neuen Eigentümer getragen werden soll.
Die grundstücksbezogenen Gebühren werden dagegen nach den Regelungen der Bielefelder Satzungen mit Beginn des auf die Grundbucheintragung folgenden Monats umgeschrieben.
Bis dahin bleibt die bisherige Eigentümerin (Verkäuferin) bzw. der bisherige Eigentümer (Verkäufer) abgeabepflichtig.
Um für diese Zahlungsverpflichtung einen einheitlichen Zeitpunkt zu bestimmen und damit auch den häufig im Kaufvertrag vereinbarten Lastenübergang einfacher zu regeln, ist eine Vereinbarung zwischen Verkäuferin bzw. Verkäufer und Käuferin bzw. Käufer möglich. Sofern beide Seiten damit einverstanden sind, könnte damit der Übergang der Abgabenpflicht zu Anfang eines beliebigen Monats geregelt werden.