Wartungsarbeiten am Serviceportal

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Hund abmelden

Hund abmelden

Die Steuerpflicht für den Halter endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund verstorben, verzogen oder abgegeben wurde.

Abmeldung wegen

  • Abgabe des Hundes an neuen Halter
  • Abgabe des Hundes ans Tierheim
  • Hund verstorben
  • Wegzug aus Bielefeld

Es gibt unterschiedliche Unterlagen je nach Abmeldegrund:

Abgabe an einen neuen Halter oder an ein Tierheim:

  • Ausweis des bisherigen Halters
  • Name und Anschrift des neuen Halters oder des Tierheims
  • wenn vorhanden: Abgabevertrag


Besitzerwechsel innerhalb von Bielefeld:

  • Es ist ausreichend, wenn entweder der alte oder der neue Halter kommt
  • unterschriebene Erklärung desjenigen, der nicht persönlich dabei ist
  • Ausweis des bisherigen oder des neuen Halters
  • Name und Anschrift des neuen Halters
  • wenn vorhanden: Abgabevertrag


Der Hund ist verstorben:

  • Ausweis des bisherigen Halters
  • wenn durch einen Tierarzt eingeschläfert: die Tötungsbescheinigung


Umzug von des Besitzers und des Hundes in eine andere Stadt:

  • Ausweis des Halters
  • Mitteilung des Umzugsdatums (die Abmeldebescheinigung nach Melderecht ist nicht erforderlich)


Folgende zusätzliche Unterlagen sind von einem Bevollmächtigten mitzubringen:

  • schriftliche Vollmacht des Hundehalters
  • Ausweis des Bevollmächtigten

Bei schriftlicher Abmeldung sind die genannten Unterlagen möglichst in Kopie beizufügen.

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nach dem der Hund verstorben, verzogen oder abgegeben wurde.

Die Abmeldung können Sie wie folgt durchführen:

  • Online-Antrag 
    • Die Leistung kann mit oder ohne BundID beantragt werden. Die BundID Anmeldung ist mit Benutzername und Passwort ausreichend.
  • Persönliche Vorsprache im Rahmen eines zuvor vereinbarten Termins
  • Schriftlich per E-Mail oder per Brief
  • Per Fax: +49 521 51-6196

Nach angezeigter Beendigung der Hundehaltung wird die Besteuerung beendet. Mit diesem Bescheid endet auch die Gültigkeit des übersandten Nachweises der Anmeldung zur Hundesteuer.

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