#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben wollen, müssen Sie im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein und diesen mit sich führen (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz). Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung in Deutschland (§ 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz).
Die Anmeldefrist zur Jägerprüfung ist abgelaufen.