#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Anmeldung zur Jägerprüfung am 23.04.2025 ist abgelaufen. Sobald es einen neuen Termin gibt, informieren wir an dieser Stelle.
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben wollen, müssen Sie im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein und diesen mit sich führen (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz). Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung in Deutschland (§ 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz).