#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Anmeldefrist zur Jägerprüfung ist abgelaufen.
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben wollen, müssen Sie im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein und diesen mit sich führen (§ 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz). Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung in Deutschland (§ 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz).