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Masern sind eine hochansteckende Viren-Erkrankung, die weltweit auftritt. Da es in Folge einer Masernerkrankung häufig zu Komplikationen kommen kann, gibt es eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern für alle Personen (ab Jahrgang 1970), die in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind und dort überwiegend Minderjährige betreuen, sowie für die Betreuten selbst.
Das Gesetz ist seit dem 01.03.2020 in Kraft.
Das Bundesministerium für Gesundheit informiert über Masern und die Schutzimpfung unter: www.masernschutz.de