Wartungsarbeiten am Serviceportal

Am Mittwoch, den 14.01.2026, werden Updates am Serviceportal durchgeführt. In der Zeit zwischen 18:15 Uhr bis ca. 23:00 Uhr steht das Serviceportal nicht zur Verfügung. Danke für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Gebäudeeinmessung beantragen

Gebäudeeinmessung beantragen

Seit Inkrafttreten des Vermessungs- und Katastergesetzes am 11.07.1972 besteht in Nordrhein-Westfalen eine Einmessungspflicht für Gebäude.

Neu errichtete oder im Grundriss veränderte Gebäude oder Gebäudeteile ab 10 m², die ab diesem Zeitpunkt fertiggestellt wurden, unterliegen dieser Pflicht.

Gebäude oder Anbauten von geringer Grundrissfläche (kleiner als 30 m²) oder geringer Bedeutung für das Liegenschaftskataster unterliegen in manchen Fällen nicht der Einmessungspflicht. Diese werden von Amts wegen eingemessen.

Wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Senden Sie uns gerne eine Terminanfrage - wir melden uns bei Ihnen! 

  • Die Fertigstellung des Gebäudes oder Gebäudeteils fand ab dem 11.07.1972 statt
  • Das Gebäude ist neu errichtet worden oder
  • Das Gebäude oder ein Gebäudeteil wurde im Grundriss verändert (ab 10 m²)

Die Gebäudeeinmessung können Sie online beantragen.