Gebäudeeinmessung beantragen

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Seit Inkrafttreten des Vermessungs- und Katastergesetzes am 11.07.1972 besteht in Nordrhein-Westfalen eine Einmessungspflicht für Gebäude.

Neu errichtete oder im Grundriss veränderte Gebäude oder Gebäudeteile ab 10 m², die ab diesem Zeitpunkt fertiggestellt wurden, unterliegen dieser Pflicht.

Gebäude oder Anbauten von geringer Grundrissfläche (kleiner als 30 m²) oder geringer Bedeutung für das Liegenschaftskataster unterliegen in manchen Fällen nicht der Einmessungspflicht. Diese werden von Amts wegen eingemessen.

 

  • Die Fertigstellung des Gebäudes oder Gebäudeteils fand ab dem 11.07.1972 statt
  • Das Gebäude ist neu errichtet worden oder
  • Das Gebäude oder ein Gebäudeteil wurde im Grundriss verändert (ab 10 m²)

Die Kosten der Gebäudeeinmessung tragen Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer. Nähere Auskunft zu den Kosten erhalten Sie beim Amt für Geoinformation und Kataster.

 

So können Sie online zahlen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • Paypal

Die Gebäudeeinmessung können Sie online beantragen.