Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Gebäudeeinmessung beantragen

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Seit Inkrafttreten des Vermessungs- und Katastergesetzes am 11.07.1972 besteht in Nordrhein-Westfalen eine Einmessungspflicht für Gebäude.

Neu errichtete oder im Grundriss veränderte Gebäude oder Gebäudeteile ab 10 m², die ab diesem Zeitpunkt fertiggestellt wurden, unterliegen dieser Pflicht.

Gebäude oder Anbauten von geringer Grundrissfläche (kleiner als 30 m²) oder geringer Bedeutung für das Liegenschaftskataster unterliegen in manchen Fällen nicht der Einmessungspflicht. Diese werden von Amts wegen eingemessen.

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Senden Sie uns gerne eine Terminanfrage - wir melden uns bei Ihnen! 

  • Die Fertigstellung des Gebäudes oder Gebäudeteils fand ab dem 11.07.1972 statt
  • Das Gebäude ist neu errichtet worden oder
  • Das Gebäude oder ein Gebäudeteil wurde im Grundriss verändert (ab 10 m²)

Die Kosten der Gebäudeeinmessung tragen Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer. Nähere Auskunft zu den Kosten erhalten Sie beim Amt für Geoinformation und Kataster.

 

So können Sie online zahlen:

  • Kreditkarte
  • Paypal

Die Gebäudeeinmessung können Sie online beantragen.