Wartungsarbeiten

Am Mittwoch, den 10.06.2026, finden zwischen 18:15 Uhr und ca. 23:00 Uhr Wartungsarbeiten im Rahmen des monatlichen Patchdays statt. In diesem Zeitraum kann es zu Verbindungsproblemen und kurzfristigen Einschränkungen bei der Systemnutzung kommen. Danke für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Gebäudeeinmessung beantragen

Gebäudeeinmessung beantragen

Seit Inkrafttreten des Vermessungs- und Katastergesetzes am 11.07.1972 besteht in Nordrhein-Westfalen eine Einmessungspflicht für Gebäude.

Neu errichtete oder im Grundriss veränderte Gebäude oder Gebäudeteile ab 10 m², die ab diesem Zeitpunkt fertiggestellt wurden, unterliegen dieser Pflicht.

Gebäude oder Anbauten von geringer Grundrissfläche (kleiner als 30 m²) oder geringer Bedeutung für das Liegenschaftskataster unterliegen in manchen Fällen nicht der Einmessungspflicht. Diese werden von Amts wegen eingemessen.

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Senden Sie uns gerne eine Terminanfrage - wir melden uns bei Ihnen! 

  • Die Fertigstellung des Gebäudes oder Gebäudeteils fand ab dem 11.07.1972 statt
  • Das Gebäude ist neu errichtet worden oder
  • Das Gebäude oder ein Gebäudeteil wurde im Grundriss verändert (ab 10 m²)

Die Kosten der Gebäudeeinmessung tragen Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer. Nähere Auskunft zu den Kosten erhalten Sie beim Amt für Geoinformation und Kataster.

 

So können Sie online zahlen:

  • Kreditkarte
  • Paypal

Die Gebäudeeinmessung können Sie online beantragen.