Geburtsurkunde beantragen

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Das Standesamt Bielefeld führt die Geburtenregister der in Bielefeld geborenen Personen. In das Geburtenregister werden alle Änderungen zum Personenstand des Kindes eingetragen (z. B. Namensänderung des Kindes nach Eheschließung der Eltern, Adoption).

Aus dem Geburtenregister werden Urkunden erstellt, z. B. eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck. Ein beglaubigter Registerausdruck mit Hinweisen wird häufig im Zusammenhang mit einer Anmeldung zur Eheschließung benötigt.

Ist Ihr Kind neu geboren und Sie haben bisher noch keine Geburtsurkunde erhalten?
Zur Anmeldung der Geburt wenden Sie sich bitte zunächst direkt an das Standesamt Bielefeld, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

  • Der Geburtsort ist Bielefeld.
  • Die Person ist in den letzten 110 Jahren geboren.
     
  • Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:
    1. Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (beurkundete Person)
    2. Ehegatten, Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter)
    3. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
    4. Kinder, Enkel, Urenkel
    5. Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
    6. Andere Personen (z. B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, z. B. Schreiben der anfordernden Stelle)
    7. Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben)
    8. Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung und -entgegennahme vorliegt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

Beim Online-Antrag müssen diese Unterlagen mit der Bestellung eingereicht werden (Upload zwingend erforderlich). Das Standesamt kann nachträglich weitere Unterlagen anfordern.
Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor. 

Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.

Urkunde/Register (jedes Format) 16,00 Euro

Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben 20,00 Euro pro angefangene Viertelstunde

Werden von demselben Format gleichzeitig mehrere Ausfertigungen bestellt und in einem Arbeitsgang ausgestellt, halbiert sich die Gebühr ab der 2. Ausfertigung.

Gebührenfrei sind Urkunden zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung. Sie enthalten einen entsprechenden Vermerk.

Sie haben diese Bezahlmöglichkeiten:

Online-Antrag                Paypal, Kreditkarte, Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)

Terminvorsprache          Bar, EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Die Geburtsregister werden 110 Jahre lang beim Standesamt Bielefeld geführt. Danach befinden sie sich im Stadtarchiv.

Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer  kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

Online-Antrag: etwa zwei Wochen zuzüglich Postweg
Terminvorsprache: im Regelfall sofort

Sofern durch das Standesamt Bielefeld weitere Nachweise angefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. 

Die Geburtenregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt. Seit dem 01.01.2009 werden die Geburtenregister elektronisch geführt. Die Papierregister müssen seit dem 01.11.2022 bei Urkundenausstellung in die elektronische Form übertragen werden.

Bis zum 01.01.2009 wurden Abstammungsurkunden ausgestellt. Diese sind heute als Geburtsurkunden verwendbar.

Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld können nur einmal bei der Erstbeurkundung ausgestellt werden. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich. Bei Verlust wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.

Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater oder gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Bielefeld. Sie werden von dem Standesamt Bielefeld nicht berücksichtigt.

Urkunden können Sie wie folgt beantragen:

  • Online-Antrag
  • Persönliche Vorsprache im Rahmen eines zuvor vereinbarten Termins

Die entsprechenden Gebühren sind immer im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei einem Termin bezahlen Sie vor Ort. 

Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen oder vorlegen.

Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden

Jede Urkunde enthält auch die Geburtszeit. Urkunden werden in diesen Formaten ausgestellt:

  • DIN A4
  • DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familien-Stammbuch

  1. Termin vereinbaren