Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

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Das Standesamt Bielefeld führt die Lebenspartnerschaftsregister von Personen, die in Bielefeld eine Lebenspartnerschaft begründet haben. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird aus dem Lebenspartnerschaftsregister erstellt.

Ist die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt worden, wird dieses auf der Lebenspartnerschaftsurkunde vermerkt. Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, werden Anlass und Zeitpunkt der Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde eingetragen.

  • Die Lebenspartnerschaft wurde in Bielefeld geschlossen.
  • Die Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgte in den letzten 80 Jahren.
     
  • Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:
    1. Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (beurkundete Person)
    2. Ehegatten, Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter)
    3. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
    4. Kinder, Enkel, Urenkel
    5. Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
    6. Andere Personen (z. B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, z. B. Schreiben der anfordernden Stelle)
    7. Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben)
    8. Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung und -entgegennahme vorliegt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
  • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
  • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

Beim Online-Antrag müssen diese Unterlagen mit der Bestellung eingereicht werden (Upload zwingend erforderlich). Das Standesamt kann nachträglich weitere Unterlagen anfordern. Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor.

Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.

Urkunde/Register (jedes Format) 16,00 Euro

Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben 20,00 Euro pro angefangene Viertelstunde

Werden von demselben Format gleichzeitig mehrere Ausfertigungen bestellt und in einem Arbeitsgang ausgestellt, halbiert sich die Gebühr.

Gebührenfrei sind Urkunden zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung. Sie enthalten einen entsprechenden Vermerk.

Sie haben diese Bezahlmöglichkeiten:

Online-Antrag                Paypal, Kreditkarte, Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)

Terminvorsprache          Bar, EC-Karte

Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Die Lebenspartnerschaftsregister werden 80 Jahre lang beim Standesamt Bielefeld geführt. Danach befinden sie sich im Stadtarchiv.

Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer  kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

Online-Antrag: etwa zwei Wochen zuzüglich Postweg
Terminvorsprache: im Regelfall sofort

Sofern durch das Standesamt Bielefeld weitere Nachweise angefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. 

Die Lebenspartnerschaftsregister wurden vom 01.08.2001 bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt. Ab dem 01.01.2009 werden die Lebenspartnerschaftsregister elektronisch geführt.

Die Begründung einer Lebenspartnerschaft war vom 01.08.2001 bis zum 30.09.2017 möglich.

Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater oder gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Bielefeld. Sie werden vom Standesamt Bielefeld nicht berücksichtigt.

Urkunden können Sie wie folgt beantragen:

  • Online-Antrag
  • Persönliche Vorsprache im Rahmen eines zuvor vereinbarten Termins

Die entsprechenden Gebühren sind immer im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei einem Termin bezahlen Sie vor Ort. 

Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen oder vorlegen.

Die Urkunde wird erst nach Zahlungseingang ausgestellt. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden.

Jede Urkunde enthält auch die Geburtszeit. Urkunden werden in diesen Formaten ausgestellt:

  • DIN A4
  • DIN A5 mit Lochung zum Einheften in ein Stammbuch

  1. Termin vereinbaren