#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Der Handwerkerparkausweis gilt für alle Handwerker und einige IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeiten vor Ort durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit auf beiden Fahrzeuglängsseiten deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift haben.
Er dient nicht zum Abstellen des Fahrzeugs im Bereich der Betriebsstätte. Informationen dazu finden Sie unter Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Nähe des Betriebssitzes beantragen.