Parkgenehmigung für Handwerk (Handwerkerparkausweis) beantragen

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Der Handwerkerparkausweis gilt für alle Handwerker und einige IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeiten vor Ort durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit auf beiden Fahrzeuglängsseiten deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift haben.

Er dient nicht zum Abstellen des Fahrzeugs im Bereich der Betriebsstätte. Informationen dazu finden Sie unter Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Nähe des Betriebssitzes beantragen.

  • Als Nachweis der Berechtigung ist die Handwerkskarte vorzulegen, auf der die Eintragung in die Handwerksrolle bestätigt ist.
  • Sonstige Betriebe (IHK-Mitglieder), die für einen Handwerkerparkausweis in Frage kommen, müssen bei der Beantragung die Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein) vorlegen. Es erfolgt dann eine Einzelfallprüfung.
  • Merkblatt Bielefeld
  • Merkblatt Reg.-Bez. Detmold / NRW

  • Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fotos von beiden Längsseiten des Fahrzeuges (Kennzeichen muss erkennbar sein)

Die Kosten für die Beantragung eines Handwerkerparkausweises für Bielefeld richten sich nach der Dauer der Gültigkeit.

Sie betragen bei einer Gültigkeit von

  • 75,00 € für 1 Monat
  • 145,00 € für 6 Monate (jede weitere Genehmigung im gleichen Genehmigungsverfahren und mit gleichem Gültigkeitszeitraum 100,00 €)
  • 230,00 € für 12 Monate (jede weitere Genehmigung im gleichen Genehmigungsverfahren und mit gleichem Gültigkeitszeitraum 150,00 €)
  • 120,00 € für 12 Monate Gebühr für einen Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Detmold. Die Erweiterung der Gültigkeit auf jeden weiteren Regierungsbezirk kostet 75,00 €.
  • 400,00 € für 12 Monate Gebühr für einen Handwerkerparkausweis für ganz NRW

Die Parkgenehmigung kann für einen Monat, 6 Monate oder 12 Monate beantragt werden.

Der Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Detmold bzw. für ganz NRW kann ausschließlich für 12 Monate beantragt werden.

Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.

Den Antrag auf Parkgenehmigung können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.