Parkgenehmigung für häusliche Pflege (Pflegedienstausweis) beantragen

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Ambulanten Pflegediensten sowie Privatpersonen, die einen pflegebedürftigen Menschen pflegen, kann eine Parkgenehmigung erteilt werden.

Neben dem Antrag ist eine Gewerbeanmeldung (Pflegedienstausweis Bielefeld/OWL) vorzulegen, bei privater Pflege eine Bescheinigung der Pflegekasse.

Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für ambulante soziale Dienste im Stadtgebiet Bielefeld

Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für ambulante soziale Dienste im Bereich einer oder mehrerer Bezirksregierung/ein NRW

Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für private Pflegepersonen zur Ausübung der häuslichen Pflege im Stadtgebiet Bielefeld

  • Antrag Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflegedienste für Pflegedienste mit Betriebssitz in Bielefeld
  • Antrag Ausnahmegenehmigung für ambulante Pflegedienste für den Regierungsbezirk Detmold/NRW
  • Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fotos von beiden Längsseiten des Fahrzeuges (Kennzeichen muss erkennbar sein)
    nur bei OWL: zu jedem Fahrzeug, sonst von so vielen Fahrzeugen, wie Bielefelder Ausweise beantragt worden sind

Private Pflege:

  • Antrag Ausnahmegenehmigung für private Pflegepersonen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigung der Pflegekasse

Die Kosten für die Beantragung eines Pflegedienstausweises richten sich nach der Art des Ausweises:

  • 125,00 € Gebühr für einen Pflegedienstausweis für Bielefeld für 12 Monate und
  • 75,00 € Gebühr für eine private Pflegeperson
     
  • 120,00 € Gebühr für einen Pflegedienstausweis für den Regierungsbezirk Detmold für 12 Monate
  • 75,00 € Erweiterung der Gültigkeit auf jeden weiteren Regierungsbezirk
     
  • 400,00 € Gebühr für einen Pflegedienstausweis für ganz NRW für 12 Monate

Die Parkgenehmigung für Bielefeld wird für 12 Monate erteilt. Ebenso die für OWL und auch die für private Pflegepersonen.

Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.

Der Antrag auf Parkgenehmigung kann wie folgt gestellt werden:

  • persönlich
  • schriftlich
  • per Fax
  • per E-Mail an: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de