Ambulanten Pflegediensten sowie Privatpersonen, die einen pflegebedürftigen Menschen pflegen, kann eine Parkgenehmigung erteilt werden. Neben dem Antrag ist eine Gewerbeanmeldung (Pflegedienstausweis Bielefeld/OWL) vorzulegen, bei privater Pflege eine Bescheinigung der Pflegekasse.
Parkgenehmigung für die häusliche Pflege beantragen
Parkgenehmigung für die häusliche Pflege beantragen
- Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für ambulante soziale Dienste im Stadtgebiet Bielefeld
- Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für ambulante soziale Dienste im Bereich einer oder mehrerer Bezirksregierung/ein NRW
- Merkblatt zur Ausnahmegenehmigung zum Parken für private Pflegepersonen zur Ausübung der häuslichen Pflege im Stadtgebiet Bielefeld
- Gewerbeanmeldung bei einer Neubeantragung
Private Pflege:
- Bescheinigung der Pflegekasse
- 1 Jahr 115,00€ für den ersten Ausweis. 75,00€ für jeden weiteren Ausweis mit gleicher Gültigkeit im gleichen Antragsverfahren.
- 2 Jahre 225,00€ für den ersten Ausweis. 150,00€ für jeden weiteren Ausweis mit gleicher Gültigkeit im gleichen Antragsverfahren.
- 3 Jahre 335,00€ für den ersten Ausweis. 220,00€ für jeden weiteren Ausweis mit gleicher Gültigkeit im gleichen Antragsverfahren.
Die Parkgenehmigung für Bielefeld wird für 12, 24 oder 36 Monate erteilt. Die für OWL und auch die für private Pflegepersonen ausschließlich für 12 Monate.
Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.
Der Antrag auf Parkgenehmigung kann online gestellt werden.