Parkgenehmigung in der Nähe des Betriebssitzes beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ist ein Handwerks- oder Einzelhandelsbetrieb, der sich im Bewohnerparkbereich befindet, zwingend auf ein Kraftfahrzeug in unmittelbarer Nähe des Betriebssitzes angewiesen, kann für ein Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Nähe des Betriebssitzes beantragt werden.

Die reine An- und Abfahrt zum bzw. vom Arbeitsplatz reicht nicht aus.

  • Das Gewerbe muss angemeldet sein.
  • Das Fahrzeug muss bzw. die Fahrzeuge müssen auf den Betrieb bzw. Geschäftsführer zugelassen sein.
  • Der Betrieb hat keinen eigenen Stellplatz.

  • Antrag
  • Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Bei mehreren Fahrzeugen ist von jedem Fahrzeug eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I einzureichen.
  • Ausführliche Begründung, warum die Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Nähe des Betriebssitzes benötigt wird.

150,00 € für 1 Jahr

Die Parkgenehmigung kann für 12 Monate beantragt werden.

Die Bearbeitung kann bis zu 14 Tage dauern.

Der Antrag auf Parkgenehmigung kann wie folgt gestellt werden:

  • persönlich
  • schriftlich
  • per Fax
  • per E-Mail an: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de