#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Öffnungszeiten für Geschäfte sind durch das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW (LÖG NRW) geregelt. Danach gibt es unterschiedliche Regelungen für die unterschiedlichen Tage.
Öffnungszeiten an Werktagen (Montag bis Samstag)
Nach § 4 LÖG NRW dürfen Geschäfte an Werktagen, also montags bis samstags, ohne zeitliche Begrenzung öffnen.
Am 24. Dezember dürfen Geschäfte bis 14:00 Uhr geöffnet sein, wenn der 24. Dezember ein Werktag ist.
Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen
Grundsätzlich dürfen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet haben.
Von diesem Verbot sind Blumenläden, Zeitungskioske und Bäckereien bzw. Konditoreien ausgenommen. Diese dürfen Sonntags für maximal 5 Stunden öffnen und müssen lediglich am 2. Weihnachtstag, Ostermontag und Pfingstmontag komplett geschlossen bleiben.
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage werden durch das Ordnungsamt festgelegt und durch den Rat der Stadt Bielefeld zugelassen.