Wochenmarkt - Standplatz beantragen

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An fast jedem Tag der Woche können Sie auf einem der vielen verschiedenen Wochenmärkte Ihre Einkäufe erledigen.
Wenn Sie Interesse daran haben, selbst einen Stand zu errichten, so haben Sie die Wahl zwischen einem Tagesstand und einem Dauerstand.

Die aktuellen Termine können der Übersicht der Wochenmärkte entnommen werden. Fällt der Markttag auf einen Feiertag, wird der Markt um einen Tag vorverlegt, sonntags und montags findet kein Markt statt. Fallen der 24.12. und der 31.12. auf einen Montag, findet der Wochenmarkt an diesen Montagen statt.

Hunde und sonstige Tiere sind auf Wochenmärkten grundsätzlich verboten, zulässig sind lediglich Blindenhunde.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Wochenmarktsatzung.

Bei einem Tagesstandplatz müssen Sie vor Beginn des Marktes bei der zuständigen Marktmeisterin bzw. beim zuständigen Marktmeister nachfragen, ob ein passender Standplatz vorhanden ist. Es ist kein schriftlicher Antrag erforderlich.

Bei einem Dauerstandplatz muss ein freier und geeigneter Standplatz vorhanden sein.

Außerdem müssen Sie eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbieten:

  • Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geistern aus Obst-Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausganserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, ist ebenfalls zulässig;
  • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
  • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs
  • Holz-, Korb-, Bürsten- und Seilerwaren
  • Töpfer-, Keramik-, Glas-, Porzellan- und Emaillewaren
  • Haushalts- und Küchenartikel, ausgenommen Elektrogeräte
  • Putz-, Wasch- und Reinigungsmittel
  • Kunststoff- und Schaumstoffwaren
  • Wachs- und Paraffinwaren
  • Schuh- und Lederwaren
  • Textilien, ausgenommen die Waren, die anprobiert werden müssen
  • Kurzwaren
  • Zeitschriften
  • Modeschmuck
  • Geflügel und Kaninchen, vorausgesetzt der Verkauf wird vier Wochen vor beabsichtigtem Verkaufsbeginn bei der Marktverwaltung sowie beim Veterinäramt des Gesundheitsamtes der Stadt Bielefeld angezeigt
  • Unverpackte Pflegeartikel und Naturkosmetika, die ausschließlich unter Nutzung von Mehrwegverpackungen oder Serviceverpackungen, die nicht aus Plastik bestehen, abgegeben werden

  • schriftlicher Antrag für einen Dauerstandplatz
  • Sofern ein Dauerstandplatz angeboten werden kann, sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. zu beantragen:
    • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O" für Behörden)
    • aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "O" für Behörden)
    • aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate)
    • gegebenenfalls Gewerbeanmeldung bzw. Reisegewerbekarte
    • bei Bürgerinnen und Bürgern mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Kopie des Passes und Aufenthaltstitels und eine aktuelle Meldebescheinigung


Weiterhin sollte Ihre Bewerbung folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer
  • Bezeichnung und Ausmaße des Geschäftes (Frontmeter)
  • Gerne eine Fotografie des Geschäftes
  • Angaben, welche Artikel/Waren angeboten werden sollen
  • benötigte Anschlusswerte für Strom (gegebenenfalls Starkstrom)

  • 6,00 € pro Frontmeter für einen Tagesstandplatz
  • 5,00 € pro Frontmeter für einen Dauerstandplatz

Sollten Sie einen Stromanschluss benötigen, wird Ihnen dieser nach Verfügbarkeit gegen Entrichtung eines Entgelts bereit gestellt.

  • Tagesstandplatz für einen Tag während der Marktzeit
  • Dauerstandplatz dauerhaft mit Widerrufsvorbehalt für einen Standplatz auf einem bestimmten Wochenmarkt für einen bestimmten Wochentag

Tagesstandplatz

  • Wird sofort zu Marktbeginn vor Ort bewilligt, falls ein freier und geeigneter Platz vorhanden ist.


Dauerstandplatz

  • Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und ein freier und geeigneter Standplatz vorhanden ist, ist eine Dauerzuweisung zum nächsten 1. eines Monats möglich
  • Anderenfalls werden die Bewerberinnen und Bewerber in einer Bewerberliste erfasst und angeschrieben, sobald eine Platzvergabe möglich wird. Eine Eingangsbestätigung erfolgt in jedem Fall.

Interessierte Händlerinnen und Händler können den Markt zunächst mit einem Tagesstandplatz testen, sofern ein freier und geeigneter Platz vorhanden ist.

Besteht dauerhaftes Interesse an einem Stand auf diesem Markt, kann eine Dauerzuweisung erfolgen, sofern ein freier und geeigneter Standplatz für die dauerhafte Vergabe vorhanden ist.

Ist dieser nicht vorhanden, wird die Händlerin bzw. der Händler in einer Bewerberliste erfasst und angeschrieben, sobald eine Platzvergabe möglich wird. Eine Bestätigung über den Bewerbungseingang erfolgt in jedem Fall.