#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Für den Betrieb einer Gaststätte, in der (auch) alkoholische Getränke abgegeben werden, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (GastG) nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.
Der Betrieb einer Gaststätte ist nicht erlaubnispflichtig, wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke und/oder Speisen abgegeben werden. Beherbergungsbetriebe, die nur an Hausgäste ausschenken/abgeben, sind ebenfalls nicht erlaubnispflichtig.
Hier finden Sie ein Merkblatt mit allgemeinen Hinweisen sowie ein Merkblatt zum Shisha-Betrieb.