Gewerbe - Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger beantragen

Gewerbe - Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger beantragen

Möchten Sie folgende Tätigkeiten ausüben, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung:

  • Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen
  • Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherrin bzw. Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerberinnen bzw. Erwerbern, Mieterinnen bzw. Mietern, Pächterinnen bzw. Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerberinnen bzw. Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte
  • Die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Betreuerin bzw. Betreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
  • Die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungseigentümerinnen bzw. Wohnungseigentümern (im Sinne des § 1 Absätze 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes - WEG) oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume (§ 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB) 

§ 34 c Gewerbeordnung

  • Siehe Antragsunterlagen
  • Die zukünftige Betriebsstätte ist in Bielefeld. Ansonsten ist der Hauptwohnsitz entscheidend.
  • Eine einschlägige berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. Jedoch wird die persönliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers geprüft.
  • Das bedeutet insbesondere, dass keine Vorstrafen vorliegen und dass die Antragstellerin ihren bzw. der Antragsteller seinen steuerlichen Pflichten nachkommt bzw. in den letzten Jahren nachgekommen ist.

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck

 

Zusätzlich bei natürlichen Personen:

  • Personalausweis bzw. EU-Ausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
  • Behördliches Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart OG)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

 

Zusätzlich bei juristischen Personen:

  • Handels-/ Vereinsregisterauszug
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
    • Entfällt bei innerhalb der letzten 3 Monate neu gegründeten Firmen
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
    • Entfällt bei innerhalb der letzten 3 Monate neu gegründeten Firmen
  • Für alle vertretungsberechtigen Personen von juristischen Personen:
    • Personalausweis bzw. EU-Ausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
    • Behördliches Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart OG)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

                            

Zusätzlich bei Wohnimmobilienverwaltung:

  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gem. § 34c Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GewO

 

Hinweise:

  • Ist ein Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei einer deutschen Behörde vorzulegen, ist dies bereits bei der Antragstellung anzugeben
  • Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 6 Monate sein
  • Gemäß der Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c der Gewerbeordnung und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBVwV) kann ein Versicherungsnachweis für die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO nur mit einer Bescheinigung, die inhaltlich dem Wortlaut der Anlagen 4 und 5 entspricht, nachgewiesen werden.

Im Sinne des § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) wird ein Vorschuss erhoben (siehe Hinweise).

Der Gebührenrahmen beträgt 100,00 € - 5.000,00 €.

  • Erlaubnis nach Punkt 1, 3a, 3b oder 4
    • 500,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
    • 650,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen
       
  • Erlaubnis nach Punkt 2
    • 800,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
    • 950,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen
       
  • Je weiterem Punkt
    • 100,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
    • 100,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen

Eine Bezahlung ist bar, per Überweisung oder mit girocard möglich.

Hinweise:
Die Gebührenfestsetzung erfolgt entsprechend des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes bzw. des wirtschaftlichen Vorteils nach der abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag.

Die Erlaubnis wird in der Regel nach Abschluss des Prüfverfahrens unbefristet für das gesamte Bundesgebiet erteilt.

Die Antragstellung sollte mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen.

Die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes darf nicht älter als 3 Monate sein.

Fehlverhalten (Unterschlagung, Hinterziehung etc.) muss über den privatrechtlichen Weg geahndet werden. Das Ordnungsamt leitet keine Verfahren ein.

Die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO besteht seit dem 24.07.2026 nicht mehr (siehe BGBl. 2026 I Nr. 215 vom 23.07.2026).

Sollten Sie die Erlaubnis gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO nicht mehr benötigen, können Sie mit dieser Verzichtserklärung auf die Erlaubnis verzichten bzw. einen Teilverzicht für einzelne Punkte erklären.

Die Verwaltungsgebühr für die Änderung der Erlaubnis nach § 34c GewO infolge eines Teilverzichtes beträgt 50,00 €.

Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  • online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW
  • persönlich (Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.)
  • Erscheinen einer Vertreterin bzw. eines Vertreters mit Vollmacht und Ausweiskopie