Möchten Sie folgende Tätigkeiten ausüben, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung:
- Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen
- Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherrin bzw. Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerberinnen bzw. Erwerbern, Mieterinnen bzw. Mietern, Pächterinnen bzw. Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerberinnen bzw. Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte
- Die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Betreuerin bzw. Betreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
- Die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohnungseigentümerinnen bzw. Wohnungseigentümern (im Sinne des § 1 Absätze 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes - WEG) oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume (§ 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB)