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Ein SEPA-Lastschriftmandat erlaubt die Durchführung von bargeldlosen Transaktionen sowohl für einmalige als auch für wiederkehrende Zahlungen.
Melden Sie sich mit Ihrer BundID an und nutzen Sie sämtliche Vorteile der Online-Dienste der Stadt Bielefeld. Hierzu gehören
Wichtig: Waren Sie bereits über das Servicekonto.NRW am Bielefelder Serviceportal angemeldet, nutzen Sie bitte beim Erstellen des BundID-Kontos dieselbe E-Mail-Adresse. Nur so werden Ihre Informationen automatisch übernommen und stehen Ihnen weiter zur Verfügung.
Ohne Anmeldung erhalten Sie per E-Mail lediglich eine standardisierte Eingangsbestätigung.
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Ein SEPA-Lastschriftmandat erlaubt die Durchführung von bargeldlosen Transaktionen sowohl für einmalige als auch für wiederkehrende Zahlungen.
Die Erteilung eines SEPA-Mandates erfordert die Erhebung von persönlichen Informationen, der IBAN sowie eines Vertragsgegenstandes (Kassenzeichens).
Sie erteilen das SEPA-Lastschriftmandat online.
Nachdem Sie als Zahlungspflichtige bzw. Zahlungspflichtiger der Stadt Bielefeld ein Lastschriftmandat erteilt haben, darf die Stadt Bielefeld nur fällige Forderungen für den benannten Vertragsgegenstand von Ihrem Konto einziehen.
Eine Begleichung von Verwarn- bzw. Bußgeldern aus Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie von Mehrfachgrundbesitzabgaben ist über die angebotene Seite nicht möglich.
Hierfür nutzen Sie bitte den üblichen Überweisungs- oder den Online-Banking-Weg.
Ein SEPA-Lastschriftmandat erlaubt die Durchführung von bargeldlosen Transaktionen sowohl für einmalige als auch für wiederkehrende Zahlungen.
Die Erteilung eines SEPA-Mandates erfordert die Erhebung von persönlichen Informationen, der IBAN sowie eines Vertragsgegenstandes (Kassenzeichens).
Sie erteilen das SEPA-Lastschriftmandat online.
Nachdem Sie als Zahlungspflichtige bzw. Zahlungspflichtiger der Stadt Bielefeld ein Lastschriftmandat erteilt haben, darf die Stadt Bielefeld nur fällige Forderungen für den benannten Vertragsgegenstand von Ihrem Konto einziehen.
Eine Begleichung von Verwarn- bzw. Bußgeldern aus Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie von Mehrfachgrundbesitzabgaben ist über die angebotene Seite nicht möglich.
Hierfür nutzen Sie bitte den üblichen Überweisungs- oder den Online-Banking-Weg.
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