Kraftfahrzeug - Anhängerverzeichnis nach § 13 FZV beantragen bzw. ändern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Das Anhängerverzeichnis dient dazu, dass die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) der Anhänger nicht in den jeweiligen Zugfahrzeugen mitgeführt werden müssen. Durch das Mitführen einer Mehrfertigung des Anhängerverzeichnisses im Zugfahrzeug kann die Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers am Firmenstandort verwahrt werden.

Ein Anhängerverzeichnis kann sich jeder ausstellen lassen, der im Besitz mehrerer Anhänger ist.

Die Übersicht zum Anhängerverzeichnis ist per E-Mail zu übermitteln. Darin sind zunächst generelle Angaben zur Firma zu machen (Name und Anschrift).

Außerdem ist eine Tabellenübersicht zu erstellen. Darin sind die unten aufgeführten Daten des jeweiligen Anhängers zu übernehmen. Sie finden die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter den folgenden Buchstaben oder Ziffern:

  • amtl. Kennzeichen (A)
  • Fahrzeughersteller (D.1)
  • Tag der ersten Zulassung (B)
  • Fahrzeugklasse, Aufbauart (5 - Die Angabe ist oftmals zweizeilig)
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (E)
  • Leermasse (G)
  • zul. Gesamtmasse (F.2)
  • Stützlast (b. Sattel-Anh.) (13)

Der Antrag muss eine Angabe zur Anzahl der Ausfertigungen beinhalten.

Es ist ggfs. eine Vollmacht zur Abholung der Unterlagen vorzulegen.

Identitätsnachweis für juristische Personen:
Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung (jeweils nicht älter als 12 Monate und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) bzw. amtliche Lichtbildausweise der vertretungsberechtigten Person/en

Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der Ausfertigungen des Anhängerverzeichnisses und deren Umfang. Die Gebühr wird vor der Abholung mitgeteilt und kann bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde bezahlt werden.

Bei Stilllegung eines Fahrzeuges oder Änderung technischer Daten sind alle Ausfertigungen dieses Anhängerverzeichnisses der Zulassungsbehörde zur Berichtigung vorzulegen.

Die Anzahl der Mehrfertigungen kann der Fahrzeughalter selbst bestimmen.

Sollen weitere Anhänger in ein bestehendes Anhängerverzeichnis mitaufgenommen werden, ist dies schriftlich zu beantragen. Es wird anschließend ein neues Anhängerverzeichnis mitsamt den gewünschten Mehranfertigungen ausgestellt.

Anträge oder Fragen zum Anhängerverzeichnis können Sie direkt an die Mailadresse kfz.zulassungsbehoerde@bielefeld.de senden.