Befreiung von der Gurt- bzw. Helmpflicht beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Gemäß der Straßenverkehrsordnung besteht die Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes beim Führen von und Mitfahren in Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h.

Dies gilt analog für das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes.

Wenn die Befreiung von der Gurt- bzw. Helmpflicht beantragt werden soll, wird von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt eine Bescheinigung benötigt, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller aus bestimmten gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, einen Gurt anzulegen bzw. einen Helm zu tragen.

  • schriftlicher Antrag mit ärztlicher Bescheinigung
  • Personalausweis/Reisepass
  • bei Schwerbehinderten: Schwerbehindertenausweis

  • 16,50 € für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
  • gebührenfrei für schwerbehinderte Menschen (Nachweis ist erforderlich)

Die Bezahlung ist ausschließlich per Überweisung möglich.

Die Ausnahmegenehmigung ist befristet für 1 Jahr.

Bescheinigt die Ärztin bzw. der Arzt, dass aufgrund des Gesundheitszustandes dauerhaft kein Sicherheitsgurt angelegt bzw. Helm getragen werden kann, dann wird die Ausnahmegenehmigung unbefristet erteilt.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 14 Tage.

Der Antrag mit Bestätigung des behandelnden Arztes kann wie folgt gestellt werden: