#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Gemäß der Straßenverkehrsordnung besteht die Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes beim Führen von und Mitfahren in Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h.
Dies gilt analog für das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes.