Klimaschutz - Förderung für Dämmmaßnahmen beantragen

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Die Stadt Bielefeld fördert die Dämmung von Dächern und obersten Geschossdecken in Bielefeld. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz für die Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen zu geben und damit Heizenergie in Bielefeld einzusparen.

Der Zuschuss beträgt maximal 3.000,00 €.

Details zur Berechnung der Förderhöhe sowie zu den Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Förderrichtlinie vom 01.10.2024.

Hinweis:
Die Förderrichtlinie wurde mit Gültigkeit zum 01.10.2024 geändert und ersetzt damit die vorherige Richtlinie vom 09.11.2022. Die Richtlinie vom 09.11.2022 ist hier weiterhin abrufbar. So können Personen, die eine gültige Bewilligung auf Basis dieser vorherigen Richtlinie haben, sie weiterhin einsehen.

Weitere Informationen rund um „Energieeffiziente Gebäude und Quartiere“, zu Sanierungen, Förderungen und Beratungsangeboten finden Sie auf unserer Homepage.

Die zwei wichtigsten Fördervoraussetzungen sind:

  • Die Maßnahme muss noch in Planung sein, wenn der Förderantrag gestellt wird. Sobald die Maßnahme schon umgesetzt oder begonnen worden ist, ist eine Förderung durch die Stadt Bielefeld ausgeschlossen. Als Maßnahmenbeginn zählt auch die Beauftragung einer Fachfirma oder getätigte Anzahlungen.
  • Die Dämmstärke muss so gewählt sein, dass der U-Wert von 0,14 W/m2K erreicht wird. Hierzu ist ein Nachweis im Rahmen der Antragstellung einzureichen.

Zudem müssen alle weiteren Voraussetzungen gemäß der Förderrichtlinie vom 01.10.2024 aus Punkt 4 und 5 erfüllt sein.

Die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen werden von der Stadt Bielefeld für die Prüfung des Förderantrages bzw. des Mittelabrufs zur Auszahlung der Fördermittel benötigt:

Antragsstellende laden die Unterlagen direkt mit Hilfe des Online-Dienstes hoch. Details zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie vom 01.10.2024

Unterlagen zum Förderantrag:

Unterlagen zum Mittelabruf/Auszahlung einer bewilligten Förderung:

Die Antragstellung ist kostenlos.

  • Ein Förderantrag kann gestellt werden, solange Fördermittel verfügbar sind. 
  • Mittelabrufe einer bewilligten Förderung sind bis zum 15.11. des darauffolgenden Jahres zu tätigen (“Bewilligungszeitraum“).

  • Bewilligung/Bearbeitung eines Förderantrags:
    Nach der Antragstellung dauert die Bewilligung/Bearbeitung des Förderantrags bis zu 4 Wochen. Dies gilt nur, sofern alle relevanten Unterlagen durch die Antragstellenden eingereicht wurden. Wenn Unterlagen von der Stadt Bielefeld nachgefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verzögern.
  • Mittelabruf/Auszahlung einer bewilligten Förderung:
    Nachdem der Förderantrag bewilligt wurde und die Maßnahme durch ein Fachunternehmen durchgeführt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden. Die Bearbeitung des Mittelabrufs dauert bis zu 4 Wochen. Dies gilt nur, sofern alle relevanten Unterlagen eingereicht wurden. Wenn Unterlagen von der Stadt Bielefeld nachgefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verzögern.

Der Antrag auf Förderung sowie der Mittelabruf zur Auszahlung der Fördermittel erfolgen online mit Hilfe des Online-Dienstes der Stadt Bielefeld.

Allgemeiner Ablauf:

1. Förderantrag online stellen
2. Bewilligungsbescheid abwarten
3. Fachunternehmen beauftragen
4. Fachunternehmen setzt die Maßnahme um
5. Nach erfolgter Umsetzung online die Auszahlung anfordern (= Mittelabruf) - bis spätestens zum 15.11. des darauffolgenden Jahres