Die Stadt Bielefeld fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Bielefeld. Ziel der Förderung ist es einen Anreiz für die Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen zu geben und damit Heizenergie in Bielefeld einzusparen.
Für folgende Maßnahmen können Förderanträge gestellt werden:
- Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
- Dämmung der Fassade
- Tausch von Fenstern
- Tausch von Hauseingangstüren
- Lüftungsanlagen
Details zu den geförderten Maßnahmen, zur Förderhöhe sowie zu den Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Förderrichtlinie.
Hinweise:
Die aktuell gültige Förderrichtlinie trat zum 01.05.2025 in Kraft und ersetzt damit die vorherige Richtlinie vom 01.10.2024. Die Richtlinie vom 01.10.2024 ist hier weiterhin abrufbar. So können Personen, die eine gültige Bewilligung auf Basis dieser vorherigen Richtlinie haben, sie weiterhin einsehen.
Alle Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen umgesetzt werden, die bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) gelistet sind. Bei den folgenden Maßnahmen wird eine Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) als gleichwertig anerkannt: Tausch von Fenstern und Türen, Dämmung der obersten Geschossdecke, Einblasdämmung.
Genossenschaften, Miethäuser Syndikate und vergleichbare Organisationen, die der Selbstverwaltung von Wohngebäuden dienen und nicht gewerblich tätig sind, können nach denselben Voraussetzungen wie Wohnungseigentümergemeinschaften einen Antrag auf Förderung stellen.
Weitere Informationen rund um „Energieeffiziente Gebäude und Quartiere“, zu Sanierungen, Förderungen und Beratungsangeboten in Bielefeld finden Sie hier: https://www.bielefeld.de/energieeffiziente-gebaeude sowie hier https://www.alt-bau-neu.de/bielefeld/