Klimaschutz - Förderung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung beantragen

Klimaschutz - Förderung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung beantragen

Die Stadt Bielefeld fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Bielefeld. Ziel der Förderung ist es einen Anreiz für die Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen zu geben und damit Heizenergie in Bielefeld einzusparen. 

Für folgende Maßnahmen können Förderanträge gestellt werden:

  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Dämmung der Fassade
  • Tausch von Fenstern
  • Tausch von Hauseingangstüren
  • Lüftungsanlagen

Details zu den geförderten Maßnahmen, zur Förderhöhe sowie zu den Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Förderrichtlinie.

Hinweise:

Die aktuell gültige Förderrichtlinie trat zum 01.05.2025 in Kraft und ersetzt damit die vorherige Richtlinie vom 01.10.2024. Die Richtlinie vom 01.10.2024 ist hier weiterhin abrufbar. So können Personen, die eine gültige Bewilligung auf Basis dieser vorherigen Richtlinie haben, sie weiterhin einsehen. 

Alle Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen umgesetzt werden, die bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) gelistet sind. Bei den folgenden Maßnahmen wird eine Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) als gleichwertig anerkannt: Tausch von Fenstern und Türen, Dämmung der obersten Geschossdecke, Einblasdämmung.

Genossenschaften, Miethäuser Syndikate und vergleichbare Organisationen, die der Selbstverwaltung von Wohngebäuden dienen und nicht gewerblich tätig sind, können nach denselben Voraussetzungen wie Wohnungseigentümergemeinschaften einen Antrag auf Förderung stellen.

Weitere Informationen rund um „Energieeffiziente Gebäude und Quartiere“, zu Sanierungen, Förderungen und Beratungsangeboten in Bielefeld finden Sie hier: https://www.bielefeld.de/energieeffiziente-gebaeude sowie hier https://www.alt-bau-neu.de/bielefeld/

Je nach Fördertatbestand gelten unterschiedliche Mindestanforderungen.

Diese können aus der Förderrichtlinie vom 01.05.2025 entnommen werden. 

Die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen werden von der Stadt Bielefeld für die Prüfung des Förderantrages bzw. des Mittelabrufs zur Auszahlung der Fördermittel benötigt:

Antragsstellende laden die Unterlagen direkt mit Hilfe des Online-Dienstes hoch.

Förderung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung beantragen:

Auszahlung/Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen abrufen:

  • Abschluss-Rechnung des durchführenden Fachunternehmens
  • Erklärung desselben Fachunternehmens zur umgesetzten Maßnahme, inkl. Einhaltung der technischen Mindestanforderung
  • Überweisungsbelege der getätigten Zahlungen 

Details zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Förderrichtlinie.

Die Antragstellung ist kostenlos.

  • Ein Förderantrag kann gestellt werden, solange Fördermittel verfügbar sind.
  • Sobald keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen, wird die Stadt Bielefeld an dieser Stelle darüber informieren.
  • Mittelabrufe einer bewilligten Förderung sind bis zum 15.11. des darauffolgenden Jahres zu tätigen (“Bewilligungszeitraum“).

 

Aufgrund einer hohen Nachfrage und der anstehenden Feiertage (inkl. Schließungszeit der Stadtverwaltung), kann sich die Bearbeitungszeit im Dezember und Januar über die unten angegebenen Zeiten hinaus verzögern.

  • Bewilligung/Bearbeitung eines Förderantrags:
    Nach der Antragstellung dauert die Bewilligung/Bearbeitung des Förderantrags bis zu 4 Wochen. Dies gilt nur, sofern alle relevanten Unterlagen durch die Antragstellenden eingereicht wurden. Wenn Unterlagen von der Stadt Bielefeld nachgefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verzögern.
  • Mittelabruf/Auszahlung einer bewilligten Förderung:
    Nachdem der Förderantrag bewilligt wurde und die Maßnahme durch ein Fachunternehmen durchgeführt wurde, können die Fördermittel abgerufen werden. Die Bearbeitung des Mittelabrufs dauert bis zu 4 Wochen. Dies gilt nur, sofern alle relevanten Unterlagen eingereicht wurden. Wenn Unterlagen von der Stadt Bielefeld nachgefordert werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verzögern.

Der Antrag auf Förderung sowie der Mittelabruf zur Auszahlung der Fördermittel erfolgen online mit Hilfe des Online-Dienstes der Stadt Bielefeld.

Allgemeiner Ablauf:

1. Förderantrag online stellen
2. Bewilligungsbescheid abwarten
3. Fachunternehmen beauftragen (siehe Hinweis unten)
4. Fachunternehmen setzt die Maßnahme um
5. Nach erfolgter Umsetzung online die Auszahlung anfordern (= Mittelabruf) - bis spätestens zum 15.11. des darauffolgenden Jahres

Hinweis zum Zeitpunkt der Beauftragung eines Fachunternehmens: Antragstellende, die auch die Bundesförderung der BAFA nutzen, laden statt eines Angebotes eine Auftragsbestätigung im Online-Dienst hoch. Diese Auftragsbestätigung muss eine aufschiebende/auflösende Bedingung enthalten (vgl. Förderrichtlinie Ziffer 5 (1)).