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Die Stadt Bielefeld fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Bielefeld. Ziel der Förderung ist es einen Anreiz für die Umsetzung dieser Sanierungsmaßnahmen zu geben und damit Heizenergie in Bielefeld einzusparen. Aktuell wird die Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschossdecke gefördert.
Details zu den geförderten Maßnahmen, zur Förderhöhe sowie zu den Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Förderrichtlinie vom 01.10.2024.
Hinweise:
Eine neue Förderrichtlinie tritt zum 01.05.2025 in Kraft und ersetzt dann die vorherige Richtlinie vom 01.10.2024. Mit der neuen Förderrichtlinie sollen noch mehr Maßnahmen im Rahmen der energetischen Sanierung gefördert werden. Bis zum 30.04.2025 gilt allerdings eine haushaltswirtschaftliche Sperre. Die Stadt Bielefeld darf deswegen keine neuen freiwilligen Ausgaben tätigen. Deshalb ist noch nicht klar, ob und wann für die neu aufgenommenen Fördertatbestände „Dämmung Fassade, Tausch Fenster, Tausch Hauseingangstüren, Lüftungsanlagen“ die Antragstellung starten kann. Für die Dämmung des Daches / der obersten Geschossdecke können wie gewohnt weiterhin Förderanträge gestellt werden, da dieses Förderprogramm aus anderen Geldmitteln finanziert ist. Die Stadt Bielefeld wird an dieser Stelle zum aktuellen Sachstand informieren.
Die Förderrichtlinie wurde mit Gültigkeit zum 01.10.2024 geändert und ersetzt damit die vorherige Richtlinie vom 09.11.2022. Die Richtlinie vom 09.11.2022 ist hier weiterhin abrufbar. So können Personen, die eine gültige Bewilligung auf Basis dieser vorherigen Richtlinie haben, sie weiterhin einsehen.
Weitere Informationen rund um „Energieeffiziente Gebäude und Quartiere“, zu Sanierungen, Förderungen und Beratungsangeboten in Bielefeld finden Sie hier: https://www.bielefeld.de/energieeffiziente-gebaeude sowie hier https://www.alt-bau-neu.de/bielefeld/