#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Nach § 46 der Straßenverkehrsordnung ist es in bestimmten Fällen möglich, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten für das Abstellen von Fahrzeugen im Halteverbot oder im Bereich von Parkuhren oder Parkscheinautomaten sowie bei Parkscheibenregelungen.