Parkgenehmigungen aus besonderen Anlässen beantragen

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Nach § 46 der Straßenverkehrsordnung ist es in bestimmten Fällen möglich, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten für das Abstellen von Fahrzeugen im Halteverbot oder im Bereich von Parkuhren oder Parkscheinautomaten sowie bei Parkscheibenregelungen.

Ein besonderer Anlass könnte z.B. ein Wohnungs- oder Geschäftsumzug sein, wenn in der Nähe des entsprechenden Hauses keine sonstigen Halte- oder Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Eine weitere besondere Situation kann auch die Anlieferung größerer Gegenstände sein.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Die Kosten für die Ausnahmegenehmigung betragen:

  • 16,50 € für den 1. Tag
  • + 7,50 €/Tag für den 2. - 5. Tag
  • 115,00 € für den 6. - 20. Tag (fest)
  • 170,00 € für den 21. - 30. Tag (fest)

Gültigkeit entsprechend der Beantragung, nicht rückwirkend.

Die Bearbeitungszeit beträgt 14 Tage.

Das Amt für Verkehr verfügt selbst über kein Absperrmaterial, das ausgeliehen oder aufgestellt werden kann.

Die Genehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum und örtlichen Bereich (Straße) erteilt.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden: