Aufenthaltserlaubnis nach Trennung, Scheidung oder Tod des Ehepartners verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern kann nach einer Trennung oder Scheidung als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht verlängert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

Dies gilt auch, wenn die Ehe durch Tod eines Ehepartners beendet wurde.

§ 31 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Trennung, Scheidung oder Tod
  • Die Ehepartner haben vorher mind. 3 Jahre im Bundesgebiet zusammengelebt.
  • Bei Tod eines Ehepartners gilt diese Frist nicht.

In Ausnahmefällen kann auch eine kürzere Frist gelten, bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Ausländerbehörde.

Die weiteren Voraussetzungen sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall und werden mit Ihnen persönlich besprochen.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Nachweis über die Scheidung (falls bereits vorhanden)
  • Nachweise über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
  • die letzten drei Lohnabrechnungen und Arbeitgeberbescheinigung 
  • bei Bezug von Sozialleistungen: aktueller Leistungsbescheid
  • falls Kinder vorhanden sind: Einkünfte für die Kinder (z. B. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag)

  • 100,00 € bei Ersterteilung
  •   93,00 € bei Verlängerung
     
  •     6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Bei Bezug von Sozialleistungen ist ggf. eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder vom Sozialamt vor.

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Verlängerung erfolgt i. d. R. zunächst für 1 Jahr. Eine weitere Verlängerung ist möglich.

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.

Haben Sie den Antrag online gestellt, vereinbaren Sie bitte einen Termin (Anliegen: Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels) um das digitale Lichtbild einzureichen und die Gebühr für den Antrag zu bezahlen.