#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern kann nach einer Trennung oder Scheidung als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht verlängert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Dies gilt auch, wenn die Ehe durch Tod eines Ehepartners beendet wurde.