#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (früher Negativattest) bestätigt der Mutter, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für ihr Kind abgegeben wurde. Diese Bescheinigung ist beispielsweise bei der Schulanmeldung, der Beantragung eines Kinderausweises, Reisepasses oder Personalausweises oder auch bei einer Kontoeröffnung für das Kind vorzulegen.