Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister beantragen

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Die Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (früher Negativattest) bestätigt der Mutter, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für ihr Kind abgegeben wurde. Diese Bescheinigung ist beispielsweise bei der Schulanmeldung, der Beantragung eines Kinderausweises, Reisepasses oder Personalausweises oder auch bei einer Kontoeröffnung für das Kind vorzulegen.

  1. Der Wohnort der Mutter des Kindes ist Bielefeld.
  2. Antragsberechtigt ist nur die Mutter.
  3. Das Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig sein.
  4. Die Eltern des Kindes sind oder waren nicht miteinander verheiratet.
  5. Die Eltern haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben.
  6. Es gibt keine Entscheidung des Familiengerichts zur elterlichen Sorge.

Nachfolgend weitere wichtige Informationen zum Sorgerecht:

  • Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind oder waren, so hat grundsätzlich die Mutter - sofern sie nicht minderjährig ist - das alleinige Sorgerecht.
  • Im Gegensatz dazu erwirbt in vielen anderen Staaten der Vater automatisch mit der Anerkennung der Vaterschaft das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter.
  • Ist das gemeinsame Sorgerecht im Ausland entstanden, gilt dies in Deutschland fort. Eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister kann in diesen Fällen nicht ausgestellt werden.
  • Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren, können eine gemeinsame Sorgeerklärung, beispielsweise bei der Urkundenstelle des Jugendamtes, abgeben. Wurde keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge.
  • Das alleinige Sorgerecht muss z. B. bei Behörden, Banken, Kindergarten/Kita, Schule und anderen Institutionen nachgewiesen werden. Für Mütter, die nicht mit dem Vater verheiratet sind oder waren und keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben, dient die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister als Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Die Auskunft muss für den jeweiligen Anlass stets neu ausgestellt werden.
  • Eltern, die miteinander verheiratet sind oder waren, haben in der Regel nach der Trennung oder Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. 
  • Wurde in einem familiengerichtlichen Verfahren die elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen, ist der Beschluss des Familiengerichts der Nachweis über das alleinige Sorgerecht. In diesem Fall kann keine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erteilt werden.

Die schriftliche Auskunft erfolgt kostenfrei.

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Fristen. Wie alt die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister sein darf, hängt von der Institution ab, die den Nachweis fordert.

Wenige Tage, wenn das Kind in Bielefeld geboren ist. Andernfalls muss zunächst eine Auskunft beim Jugendamt des Geburtsortes eingeholt werden.

Die Leistung ist mit und ohne bundID zu beantragen!

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name, Geburtsdatum, Adresse der Mutter (wünschenswert: Mobilnummer und E-Mail-Adresse)
  • Name des Kindes (bei erfolgter Namensänderung auch frühere Namen)
  • Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland des Kindes

Wichtig: Wurde eine Auskunftssperre im Einwohnermelderegister eingerichtet, kann kein Online-Antrag gestellt werden. In diesen Fällen ist eine telefonische Kontaktaufnahme notwendig.