#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
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Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialhilfeleistung für Personen, die die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x) erreicht haben bzw. das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen.