Hausnummernvergabe

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Zum Auffinden der Gebäude und ihrer Bewohnerinnen bzw. Bewohner, insbesondere durch Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst und zur Orientierung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist es erforderlich, Gebäuden Hausnummern zuzuteilen.

Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer durch das Amt für Geoinformation und Kataster vergeben. 

Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadtgebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Soll eine festgesetzte Hausnummer geändert werden, zum Beispiel bei Änderungen im Gebäudebestand (geänderte Eingangssituation, zusätzlicher Hauseingang), ist eine Nummerierung beim Amt für Geoinformation und Kataster zu beantragen. 

Mit dem Abriss eines Gebäudes erlischt auch die hierfür vergebene Hausnummer. Bei einer Neubebauung des Grundstückes wird die Hausnummer entsprechend der Gebäudesituation neu zugeteilt.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bielefeld, Tarifstelle lfd. Nr. 28 b und betragen

  • 50,00 € pro vergebener Hausnummer

 

So können Sie online zahlen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • Paypal

Den Antrag auf Erteilung einer neuen Adresse können Sie online oder persönlich stellen.