Beschreibung
Materielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt, den Wohnraum und die Gesunderhaltung der geflüchteten Menschen.
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Materielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt, den Wohnraum und die Gesunderhaltung der geflüchteten Menschen.
Grundsätzlich Anspruch auf diese Leistungen haben
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Leistungen nach dem AsylbLG werden grundsätzlich ab Bekanntwerden der Hilfsbedürftigkeit monatlich bewilligt. Sie werden jedoch stillschweigend von Monat zu Monat weiterbewilligt, solange die Anspruchsvoraussetzungen unverändert vorliegen.
Zum Leistungsumfang gehören
Selbsthilfemöglichkeit Einkommen
Jedes erzielte (Erwerbs-)Einkommen wird bei der Berechnung des Leistungsanspruchs angerechnet, allerdings nicht immer in voller Höhe. Es gelten bestimmte Freibeträge. So werden zum Beispiel Fahrtkosten und bestimmte Versicherungsbeiträge berücksichtigt. Keine bzw. stark gekürzte Leistungen in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen erhalten Personen, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Dies gilt auch für Menschen, die ins Bundesgebiet eingereist sind, um Sozialleistungen zu erlangen.
Für die Leistung ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Materielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassen finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt, den Wohnraum und die Gesunderhaltung der geflüchteten Menschen.
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
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