Wartungsarbeiten Formularserver

Am Donnerstag, den 15.05.2025, werden zwischen 06:30 bis 08:00 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver durchgeführt. Während dieses Zeitraums steht das Antragsmanagement nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge beantragen bzw. verlängern

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Wenn Ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtskräftig positiv abgeschlossen wurde und Ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Flüchtling.
Außerdem erhalten Sie einen Internationalen Reiseausweis (Blauer Pass).

Aufenthaltserlaubnis und Internationaler Reiseausweis können nach Ablauf verlängert werden.

§ 22 - 25 AufenthG

Abgeschlossenes Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Anerkennung als Flüchtling

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.

Wichtig:
Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist kostenlos.

Der Internationale Reiseausweis kostet

  • 38,00 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 60,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Keine Gebührenbefreiung möglich.

Sie können bar oder per girocard bezahlen.

Die Aufenthaltserlaubnis und der Internationale Reiseausweis werden jeweils für 3 Jahre ausgestellt.

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.

  • persönliche Vorsprache mit Termin  
  • Vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss zunächst der Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt werden.
  • Der Antrag ist persönlich in der Ausländerbehörde zu stellen.
  • Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen.
  • Es werden jeweils Fingerabdrücke genommen.