Aufenthaltserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge beantragen bzw. verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wenn Ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtskräftig positiv abgeschlossen wurde und Ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Flüchtling.
Außerdem erhalten Sie einen Internationalen Reiseausweis (Blauer Pass).

Aufenthaltserlaubnis und Internationaler Reiseausweis können nach Ablauf verlängert werden.

§ 22 - 25 AufenthG

Abgeschlossenes Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Anerkennung als Flüchtling

Wichtig:
Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist kostenlos.

Der Internationale Reiseausweis kostet

  • 38,00 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 60,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Keine Gebührenbefreiung möglich.

Sie können bar oder per girocard bezahlen.

Die Aufenthaltserlaubnis und der Internationale Reiseausweis werden jeweils für 3 Jahre ausgestellt.

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.

  • persönliche Vorsprache mit Termin  
  • Vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss zunächst der Reiseausweis für Flüchtlinge ausgestellt werden.
  • Der Antrag ist persönlich in der Ausländerbehörde zu stellen.
  • Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen.
  • Es werden jeweils Fingerabdrücke genommen.