#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtskräftig positiv abgeschlossen wurde und Ihnen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Subsidiär Schutzberechtigter.
Wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben, können Sie einen Reiseausweis für Ausländer (Grauer Pass) beantragen.
Aufenthaltserlaubnis und Reiseausweis für Ausländer können nach Ablauf verlängert werden.