Wartungsarbeiten am Formularserver/Serviceportal

Am Mittwoch, den 11.03.2026, werden in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und ca. 23:00 Uhr Wartungsarbeiten am Serviceportal durchgeführt. Am Donnerstag, den 12.03.2026, werden in der Zeit zwischen 07:00 und 08:00 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver durchgeführt. In beiden Fällen kann es zu Einschränkungen/Unterbrechungen bei der Nutzung der Fachanwendungen kommen. Danke für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte beantragen bzw. verlängern

Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte beantragen bzw. verlängern

Wenn Ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtskräftig positiv abgeschlossen wurde und Ihnen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Subsidiär Schutzberechtigter.

Wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben, können Sie einen Reiseausweis für Ausländer (Grauer Pass) beantragen.

Aufenthaltserlaubnis und Reiseausweis für Ausländer können nach Ablauf verlängert werden.

§ 22 - 25 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

Abgeschlossenes Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Anerkennung als Subsidiär Schutzberechtigter.

Ein Grauer Pass kann nur ausgestellt werden, wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.

Wichtig:
Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist kostenlos.

Der Reiseausweis für Ausländer kostet

  • 38,00 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 60,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr
     
  •   6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Keine Gebührenbefreiung möglich.

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis und der Reiseausweis für Ausländer sind bei erster Erteilung 1 Jahr gültig.

Bei Verlängerung beträgt die Gültigkeit 2 Jahre.

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
 

persönliche Vorsprache mit Termin