Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte beantragen bzw. verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wenn Ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtskräftig positiv abgeschlossen wurde und Ihnen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Subsidiär Schutzberechtigter.

Wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben, können Sie einen Reiseausweis für Ausländer (Grauer Pass) beantragen.

Aufenthaltserlaubnis und Reiseausweis für Ausländer können nach Ablauf verlängert werden.

§ 22 - 25 AufenthG

Abgeschlossenes Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Anerkennung als Subsidiär Schutzberechtigter.

Ein Grauer Pass kann nur ausgestellt werden, wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.

Wichtig:
Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist kostenlos.

Der Reiseausweis für Ausländer kostet

  • 38,00 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 60,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Keine Gebührenbefreiung möglich.

Sie können bar oder per girocard bezahlen.
 

Die Aufenthaltserlaubnis und der Reiseausweis für Ausländer sind bei erster Erteilung 1 Jahr gültig.

Bei Verlängerung beträgt die Gültigkeit 2 Jahre.

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
 

  • persönliche Vorsprache mit Termin