Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte beantragen bzw. verlängern

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Wenn Ihr Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechtskräftig positiv abgeschlossen wurde und Ihnen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Subsidiär Schutzberechtigter.

Wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben, können Sie einen Reiseausweis für Ausländer (Grauer Pass) beantragen.

Aufenthaltserlaubnis und Reiseausweis für Ausländer können nach Ablauf verlängert werden.

§ 22 - 25 AufenthG

Abgeschlossenes Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Anerkennung als Subsidiär Schutzberechtigter.

Ein Grauer Pass kann nur ausgestellt werden, wenn Sie keinen gültigen Nationalpass haben.

Wichtig:
Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist kostenlos.

Der Reiseausweis für Ausländer kostet

  • 38,00 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 60,00 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Keine Gebührenbefreiung möglich.

Sie können bar oder per girocard bezahlen.
 

Die Aufenthaltserlaubnis und der Reiseausweis für Ausländer sind bei erster Erteilung 1 Jahr gültig.

Bei Verlängerung beträgt die Gültigkeit 2 Jahre.

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
 

  • persönliche Vorsprache mit Termin