Beschreibung
Ausländische Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner einer bereits in Deutschland lebenden Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis.
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Ausländische Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner einer bereits in Deutschland lebenden Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis.
§ 30 AufenthG
Erforderliche Unterlagen für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner
Bei Bezug von Sozialleistungen / Wohngeld bringen Sie bitte immer den aktuellen Leistungsbescheid mit.
Die Gebühren betragen
Die Bezahlung ist bar oder mit girocard möglich.
Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei
Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
persönliche Vorsprache mit Termin
Ausländische Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner einer bereits in Deutschland lebenden Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis.
Erforderliche Unterlagen für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner
Bei Bezug von Sozialleistungen / Wohngeld bringen Sie bitte immer den aktuellen Leistungsbescheid mit.
Die Gebühren betragen
Die Bezahlung ist bar oder mit girocard möglich.
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