Ausländische Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner einer bereits in Deutschland lebenden Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis zur ausländischen Ehepartnerin / zum ausländischen Ehepartner beantragen bzw. verlängern
Aufenthaltserlaubnis zur ausländischen Ehepartnerin / zum ausländischen Ehepartner beantragen bzw. verlängern
§ 30 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- anerkannte Ehe mit einem im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigten Ausländer (eine Eheschließung nur durch eine religiöse Zeremonie reicht nicht aus)
- Bei Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern muss eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz.
- Der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln - also ohne Sozialleistungen - sichergestellt werden.
Erforderliche Unterlagen für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird. - Eheurkunde
- Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft
- Sprachniveau mindestens A1
- Nachweise über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
- Arbeitgeberbescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- bei Selbständigen eine Bescheinigung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn und aktueller Krankenversicherungsnachweis
- falls Kinder vorhanden sind: Einkünfte für die Kinder (z.B. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag)
Bei Bezug von Sozialleistungen / Wohngeld bringen Sie bitte immer den aktuellen Leistungsbescheid mit.
Die Gebühren betragen
- 100,00 € für die Ersterteilung
- 93,00 € für eine Verlängerung
- 6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild
Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei
- Ersterteilung max. 3 Jahre
- Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis max. 5 Jahre
Die Verlängerung ist mehrfach möglich.