Ausländische Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner einer bereits in Deutschland lebenden Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis zum ausländischen Ehepartner beantragen
Aufenthaltserlaubnis zum ausländischen Ehepartner beantragen
§ 30 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- anerkannte Ehe mit einem im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigten Ausländer (eine Eheschließung nur durch eine religiöse Zeremonie reicht nicht aus)
- Bei Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern muss eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz.
- Der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln - also ohne Sozialleistungen - sichergestellt werden.
Erforderliche Unterlagen für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird. - Eheurkunde
- Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft
- Sprachniveau mindestens A1
- Nachweise über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
- Arbeitgeberbescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen
- die letzten drei Lohnabrechnungen
- bei Selbständigen eine Bescheinigung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn und aktueller Krankenversicherungsnachweis
- falls Kinder vorhanden sind: Einkünfte für die Kinder (z.B. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag)
Bei Bezug von Sozialleistungen / Wohngeld bringen Sie bitte immer den aktuellen Leistungsbescheid mit.
Die Gebühren betragen
- 100,00 € für die Ersterteilung
- 93,00 € für eine Verlängerung
- 6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild
Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei
- Ersterteilung max. 3 Jahre
- Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis max. 5 Jahre
Die Verlängerung ist mehrfach möglich.