Aufenthaltserlaubnis zur ausländischen Ehepartnerin / zum ausländischen Ehepartner beantragen bzw. verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ausländische Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner einer bereits in Deutschland lebenden Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis.
 

§ 30 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • anerkannte Ehe mit einem im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigten Ausländer (eine Eheschließung nur durch eine religiöse Zeremonie reicht nicht aus)
  • Bei Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern muss eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz.
  • Der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln - also ohne Sozialleistungen - sichergestellt werden.

Erforderliche Unterlagen für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Eheurkunde
  • Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Sprachniveau mindestens A1
  • Nachweise über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
  • Arbeitgeberbescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen
  • die letzten drei Lohnabrechnungen
  • bei Selbständigen eine Bescheinigung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn und aktueller Krankenversicherungsnachweis
  • falls Kinder vorhanden sind: Einkünfte für die Kinder (z.B. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag)

Bei Bezug von Sozialleistungen / Wohngeld bringen Sie bitte immer den aktuellen Leistungsbescheid mit.

Die Gebühren betragen

  • 100,00 € für die Ersterteilung 
  •   93,00 € für eine Verlängerung 
     
  •   6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei

  • Ersterteilung max. 3 Jahre 
  • Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis max. 5 Jahre

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.

Haben Sie den Antrag online gestellt, vereinbaren Sie bitte einen Termin (Anliegen: Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels) um das digitale Lichtbild einzureichen und die Gebühr für den Antrag zu bezahlen.