Aufenthaltserlaubnis zur ausländischen Ehepartnerin / zum ausländischen Ehepartner beantragen bzw. verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ausländische Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner einer bereits in Deutschland lebenden Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis.
 

§ 30 AufenthG

  • anerkannte Ehe mit einem im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigten Ausländer (eine Eheschließung nur durch eine religiöse Zeremonie reicht nicht aus)
  • Bei Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern muss eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz.
  • Der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln - also ohne Sozialleistungen - sichergestellt werden.

Erforderliche Unterlagen für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner

Bei Bezug von Sozialleistungen / Wohngeld bringen Sie bitte immer den aktuellen Leistungsbescheid mit.

Die Gebühren betragen

  • 100,00 € für die Ersterteilung 
  •   93,00 € für eine Verlängerung 

Die Bezahlung ist bar oder mit girocard möglich.

Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei

  • Ersterteilung max. 3 Jahre 
  • Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis max. 5 Jahre

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.