Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis zur ausländischen Ehepartnerin / zum ausländischen Ehepartner beantragen bzw. verlängern

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Ausländische Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner einer bereits in Deutschland lebenden Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis.
 

§ 30 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • anerkannte Ehe mit einem im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigten Ausländer (eine Eheschließung nur durch eine religiöse Zeremonie reicht nicht aus)
  • Bei Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern muss eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz.
  • Der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mitteln - also ohne Sozialleistungen - sichergestellt werden.

Erforderliche Unterlagen für die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Eheurkunde
  • Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Sprachniveau mindestens A1
  • Nachweise über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
  • Arbeitgeberbescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen
  • die letzten drei Lohnabrechnungen
  • bei Selbständigen eine Bescheinigung der Steuerberaterin bzw. des Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn und aktueller Krankenversicherungsnachweis
  • falls Kinder vorhanden sind: Einkünfte für die Kinder (z.B. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag)

Bei Bezug von Sozialleistungen / Wohngeld bringen Sie bitte immer den aktuellen Leistungsbescheid mit.

Die Gebühren betragen

  • 100,00 € für die Ersterteilung 
  •   93,00 € für eine Verlängerung 
     
  •   6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei

  • Ersterteilung max. 3 Jahre 
  • Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis max. 5 Jahre

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.

Haben Sie den Antrag online gestellt, vereinbaren Sie bitte einen Termin (Anliegen: Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels) um das digitale Lichtbild einzureichen und die Gebühr für den Antrag zu bezahlen.