Weihnachtsschließung

Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. In dringenden Fällen ist das BürgerServiceCenter (BSC) am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, sowie Freitag, 2. Januar, von 7.30 bis 13 Uhr telefonisch unter +49 521 51-0 erreichbar.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis zur deutschen Ehepartnerin / zum deutschen Ehepartner beantragen bzw. verlängern

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Die ausländische Ehepartnerin bzw. der ausländische Ehepartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis. 

§ 28 Absatz 1 Nr. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • Anerkannte Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen (eine Eheschließung nur durch eine religiöse Zeremonie reicht nicht aus)
  • Bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern muss eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz.
     

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Eheurkunde
  • Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Nachweis über Sprachniveau mindestens A1

Die Kosten belaufen sich auf

  • 100,00 € bei Ersterteilung
  •   93,00 € bei Verlängerung
     
  •     6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder Sozialamt vor.

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt

  • bei Ersterteilung maximal 3 Jahre
  • bei Verlängerung maximal 5 Jahre

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
 

Sie können den Antrag Online oder persönlich mit Termin stellen.

Haben Sie den Antrag online gestellt, vereinbaren Sie bitte einen Termin (Anliegen: Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels) um das digitale Lichtbild einzureichen und die Gebühr für den Antrag zu bezahlen.