Wartungsarbeiten Formularserver

Am Donnerstag, den 15.05.2025, werden zwischen 06:30 bis 08:00 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver durchgeführt. Während dieses Zeitraums steht das Antragsmanagement nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis zur deutschen Ehepartnerin / zum deutschen Ehepartner beantragen bzw. verlängern

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Die ausländische Ehepartnerin bzw. der ausländische Ehepartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis. 

§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

  • Anerkannte Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen (eine Eheschließung nur durch eine religiöse Zeremonie reicht nicht aus)
  • Bei Ehepartnerinnen und Ehepartnern muss eine eheliche Lebensgemeinschaft bestehen. Dazu gehört auch ein gemeinsamer Wohnsitz.
     

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • Eheurkunde
  • Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Nachweis über Sprachniveau mindestens A1

Die Kosten belaufen sich auf

  • 100,00 € bei Ersterteilung
  •   93,00 € bei Verlängerung

Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder Sozialamt vor.

Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt

  • bei Ersterteilung max. 3 Jahre
  • bei Verlängerung max. 5 Jahre

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
 

Persönliche Vorsprache mit Termin.