#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Ausländische Kinder von Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen eine Aufenthaltserlaubnis.
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Oder Sie verzichten auf die Vorteile einer Anmeldung. Wichtig: Sie erhalten in dem Fall lediglich eine einzelne standardisierte Eingangsbestätigung für Ihr Anliegen.
Für diesen Online-Dienst ist eine Anmeldung am Servicekonto.NRW erforderlich. Sie haben dadurch folgende Vorteile
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Ausländische Kinder von Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen eine Aufenthaltserlaubnis.
Bei Volljährigkeit zusätzlich:
Für Kinder unter 18 Jahren beträgt die Gebühr 50,00 € bei Ersterteilung und 46,50 € bei Verlängerung.
Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder vom Sozialamt vor.
Die Bezahlung ist bar oder girocard möglich.
Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei
Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
Persönliche Vorsprache mit Termin
Ausländische Kinder von Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen eine Aufenthaltserlaubnis.
de.regioit.liferay.vr.portlet.bisview.model.adt.AdtBis2017$AdtTextmodul@1d456244 de.regioit.liferay.vr.portlet.bisview.model.adt.AdtBis2017$AdtTextmodul@16a56845Für Kinder unter 18 Jahren beträgt die Gebühr 50,00 € bei Ersterteilung und 46,50 € bei Verlängerung.
Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder vom Sozialamt vor.
Die Bezahlung ist bar oder girocard möglich.
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