Aufenthaltserlaubnis als Kind von deutschen Eltern beantragen bzw. verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ausländische Kinder von Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. 

  • mind. ein Elternteil muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben
  • Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen. Es werden Fingerabdrücke aufgenommen.
  • Kinder unter 18 Jahren müssen in Begleitung mind. einer oder eines Sorgeberechtigten vorsprechen, von der oder dem zweiten Sorgeberechtigten wird eine Vollmacht benötigt.
  • Volljährige Kinder müssen nachweisen, dass sie sich noch in einer (schulischen) Ausbildung oder einem Studium befinden oder, dass der Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sichergestellt wird.

Bei Volljährigkeit zusätzlich:

  • aktuelle Schulbescheinigung / Nachweis über Ausbildung / Nachweis über Studium
  • oder aktuelle Einkommensnachweise sowie Nachweise zur Höhe der Unterkunftskosten

  • 100,00 € bei Ersterteilung
  •   93,00 € bei Verlängerung

Für Kinder unter 18 Jahren beträgt die Gebühr 50,00 € bei Ersterteilung und 46,50 € bei Verlängerung.

Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder vom Sozialamt vor.

Die Bezahlung ist bar oder girocard möglich.
 

Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis beträgt bei 

  • Ersterteilung max. 3 Jahre
  • Verlängerung max. 5 Jahre

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.