Aufenthaltserlaubnis als Elternteil eines deutschen Kindes beantragen bzw. verlängern

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Ausländische Eltern eines in Deutschland lebenden minderjährigen Kindes können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sorgeberechtigt sind und sich tatsächlich regelmäßig um das Kind kümmern.

Dies gilt auch für Elternteile, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben (getrenntlebende Eltern).

§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • Elternteil eines minderjährigen Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • Sorgeberechtigt
  • Tatsächliche Ausübung der Personensorge

In Ausnahmefällen kann auch ein nicht sorgeberechtigter Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis zum Kind erhalten. In Ausnahmefällen kann die Aufenthaltserlaubnis auch verlängert werden, wenn das Kind bereits volljährig geworden ist. Erkundigen Sie sich bitte in beiden Fällen direkt bei der Ausländerbehörde.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.

Wenn Sie nicht mit dem Kind zusammenleben zusätzlich:

  • Nachweis über das Sorgerecht 
  • Nachweis über die tatsächliche Wahrnehmung der Personensorge (z.B. durch schriftliche Bescheinigung des anderen Elternteils und Kopie von dessen Ausweis / Pass)

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für die Ersterteilung 
  •   93,00 € für eine Verlängerung
     
  •     6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild 

Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder vom Sozialamt vor.

Eine Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. 

Die Aufenthaltserlaubnis ist bei Ersterteilung max. 3 Jahre gültig.
Bei Verlängerung beträgt die Gültigkeit max. 5 Jahre.

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
 

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.

Haben Sie den Antrag online gestellt, vereinbaren Sie bitte einen Termin (Anliegen: Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels) um das digitale Lichtbild einzureichen und die Gebühr für den Antrag zu bezahlen.