Aufenthaltserlaubnis als Elternteil eines deutschen Kindes beantragen bzw. verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ausländische Eltern eines in Deutschland lebenden minderjährigen Kindes können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sorgeberechtigt sind und sich tatsächlich regelmäßig um das Kind kümmern.

Dies gilt auch für Elternteile, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben (getrenntlebende Eltern).

§ 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG

  • Elternteil eines minderjährigen Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • Sorgeberechtigt
  • Tatsächliche Ausübung der Personensorge

In Ausnahmefällen kann auch ein nicht sorgeberechtigter Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis zum Kind erhalten. In Ausnahmefällen kann die Aufenthaltserlaubnis auch verlängert werden, wenn das Kind bereits volljährig geworden ist. Erkundigen Sie sich bitte in beiden Fällen direkt bei der Ausländerbehörde.

Wenn Sie nicht mit dem Kind zusammenleben zusätzlich:

  • Nachweis über das Sorgerecht 
  • Nachweis über die tatsächliche Wahrnehmung der Personensorge (z.B. durch schriftliche Bescheinigung des anderen Elternteils und Kopie von dessen Ausweis / Pass)

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für die Ersterteilung 
  •   93,00 € für eine Verlängerung 

Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder vom Sozialamt vor.

Die Bezahlung ist bar und mit EC-Karte möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis ist bei Ersterteilung max. 3 Jahre gültig.
Bei Verlängerung beträgt die Gültigkeit max. 5 Jahre.

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.
 

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen ("Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels").