#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Ausländische Eltern eines in Deutschland lebenden minderjährigen Kindes können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie sorgeberechtigt sind und sich tatsächlich regelmäßig um das Kind kümmern.
Dies gilt auch für Elternteile, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind leben (getrenntlebende Eltern).