Aufenthaltskarte für Schweizer beantragen

Aufenthaltskarte für Schweizer beantragen

Schweizer Staatsangehörigen kann auf Antrag eine Aufenthaltskarte für Schweizerinnen bzw. Schweizer ausgestellt werden. Eine Verpflichtung für die Beantragung einer solchen Karte besteht nicht.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren
     
  •   6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Aufenthaltskarte wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Bei kürzerer Passgültigkeit wird die Karte nur bis Passablauf ausgestellt.

Persönliche Vorsprache mit Termin

Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.