Schweizer Staatsangehörigen kann auf Antrag eine Aufenthaltskarte für Schweizerinnen bzw. Schweizer ausgestellt werden. Eine Verpflichtung für die Beantragung einer solchen Karte besteht nicht.
Aufenthaltskarte für Schweizerinnen und Schweizer (FreizügigGAbK Schweiz/EU) beantragen
Aufenthaltskarte für Schweizerinnen und Schweizer (FreizügigGAbK Schweiz/EU) beantragen
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Nationalpass
- aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
Die Kosten belaufen sich auf:
- 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
- 37,00 € für Personen ab 24 Jahren
- 6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild
Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Die Aufenthaltskarte wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Bei kürzerer Passgültigkeit wird die Karte nur bis Passablauf ausgestellt.
Persönliche Vorsprache mit Termin
Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.