Aufenthaltskarte für Schweizerinnen und Schweizer (FreizügigGAbK Schweiz/EU) beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Schweizer Staatsangehörigen kann auf Antrag eine Aufenthaltskarte für Schweizerinnen bzw. Schweizer ausgestellt werden. Eine Verpflichtung für die Beantragung einer solchen Karte besteht nicht.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 22,80 €  für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren

Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

Die Aufenthaltskarte wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Bei kürzerer Passgültigkeit wird die Karte nur bis Passablauf ausgestellt.

Persönliche Vorsprache mit Termin

Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.