Aufenthaltskarte für Schweizerinnen und Schweizer (FreizügigGAbK Schweiz/EU) beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Schweizer Staatsangehörigen kann auf Antrag eine Aufenthaltskarte für Schweizerinnen bzw. Schweizer ausgestellt werden. Eine Verpflichtung für die Beantragung einer solchen Karte besteht nicht.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren
     
  •   6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Aufenthaltskarte wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Bei kürzerer Passgültigkeit wird die Karte nur bis Passablauf ausgestellt.

Persönliche Vorsprache mit Termin

Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.