#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürgern haben ebenfalls ein Recht auf Freizügigkeit, wenn sie EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger begleiten oder ihnen nachziehen. Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen wird ihnen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige ausgestellt.
Familienangehörige, die sich seit mindestens 5 Jahren zusammen mit den Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürgern rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.