Wartungsarbeiten Formularserver

Am Donnerstag, den 15.05.2025, werden zwischen 06:30 bis 08:00 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver durchgeführt. Während dieses Zeitraums steht das Antragsmanagement nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltskarte / Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern beantragen

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Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürgern haben ebenfalls ein Recht auf Freizügigkeit, wenn sie EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger begleiten oder ihnen nachziehen. Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen wird ihnen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige ausgestellt.

Familienangehörige, die sich seit mindestens 5 Jahren zusammen mit den Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürgern rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.

§ 5 FreizügigG

Die Regelung betrifft grundsätzlich Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren.

In Einzelfällen können auch andere Personen als Familienangehörige im Sinne der Regelung gelten. Bitte erkundigen Sie sich bei der Ausländerbehörde.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • bei Ehepartnern: Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Nachweise zum Einkommen, z.B. Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, Bescheinigung des Steuerberaters, Bescheid über Sozialleistungen

Weitere Unterlagen können sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben.

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren

Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

Die Aufenthaltskarte wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Bei kürzerer Passgültigkeit wird die Aufenthaltskarte nur bis Passablauf ausgestellt.

Persönliche Vorsprache mit Termin.

Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.