Aufenthaltskarte / Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern beantragen

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Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürgern haben ebenfalls ein Recht auf Freizügigkeit, wenn sie EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger begleiten oder ihnen nachziehen. Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen wird ihnen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige ausgestellt.

Familienangehörige, die sich seit mindestens 5 Jahren zusammen mit den Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürgern rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.

§ 5 FreizügigG

Die Regelung betrifft grundsätzlich Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren.

In Einzelfällen können auch andere Personen als Familienangehörige im Sinne der Regelung gelten. Bitte erkundigen Sie sich bei der Ausländerbehörde.

Weitere Unterlagen können sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergeben.

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 22,80 € für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 € für Personen ab 24 Jahren

Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

Die Aufenthaltskarte wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Bei kürzerer Passgültigkeit wird die Aufenthaltskarte nur bis Passablauf ausgestellt.

Persönliche Vorsprache mit Termin.

Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen persönlich erscheinen. Es werden jeweils Fingerabdrücke aufgenommen.