Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte beantragen

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Personen, die einen EU-weit gültigen Daueraufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat besitzen, können in Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie sich für mehr als 90 Tage hier aufhalten wollen.

§ 38 a AufenthG

  • Der Aufenthaltstitel aus dem anderen EU-Staat muss die Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates enthalten (EU-Richtlinie 2003/109/EG)
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln
  • Arbeitsaufnahme nur mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
  • Vor Arbeitsaufnahme muss die Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden. Die Beteiligung erfolgt durch die Ausländerbehörde.
     

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Gültiger Nationalpass
  • Aufenthaltstitel aus einem EU-Mitgliedstaat nach der o. g. Richtlinie
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis 
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten
  • bei Verlängerung zusätzlich: Lohn-/Gehaltsabrechnungen der ersten zwei und der letzten zwei Monate

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für die Ersterteilung 
  • 93,00 € für eine Verlängerung 

Sie können bar oder mit girocard bezahlen.

Persönliche Vorsprache mit Termin

Die Unterlagen zur Arbeitsstelle können auch vorab zur Prüfung per E-Mail geschickt werden. Sie erhalten dann Nachricht, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist.