Servicearbeiten im Rechenzentrum

Am Samstag, den 21.03.2026, werden zwischen 14:00 Uhr und 18:30 Uhr Wartungsarbeiten im Rechenzentrum durchgeführt. In diesem Zeitraum kann es zu kurzzeitigen Unterbrechungen der Verfügbarkeit des Serviceportals kommen. Danke für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte beantragen

Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte beantragen

Personen, die einen EU-weit gültigen Daueraufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat besitzen, können in Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie sich für mehr als 90 Tage hier aufhalten wollen.

§ 38 a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • Der Aufenthaltstitel aus dem anderen EU-Staat muss die Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates enthalten (EU-Richtlinie 2003/109/EG)
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln
  • Arbeitsaufnahme nur mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
  • Vor Arbeitsaufnahme muss die Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden. Die Beteiligung erfolgt durch die Ausländerbehörde.
     

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Gültiger Nationalpass
  • Aufenthaltstitel aus einem EU-Mitgliedstaat nach der o. g. Richtlinie
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis 
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten
  • bei Verlängerung zusätzlich: Lohn-/Gehaltsabrechnungen der ersten zwei und der letzten zwei Monate

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für die Ersterteilung 
  • 93,00 € für eine Verlängerung 
     
  •   6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Persönliche Vorsprache mit Termin

Die Unterlagen zur Arbeitsstelle können auch vorab zur Prüfung per E-Mail geschickt werden. Sie erhalten dann Nachricht, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist.