Personen, die einen EU-weit gültigen Daueraufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat besitzen, können in Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie sich für mehr als 90 Tage hier aufhalten wollen.
Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte beantragen
Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte beantragen
§ 38 a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- Der Aufenthaltstitel aus dem anderen EU-Staat muss die Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates enthalten (EU-Richtlinie 2003/109/EG)
- Sicherstellung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln
- Arbeitsaufnahme nur mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- Vor Arbeitsaufnahme muss die Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden. Die Beteiligung erfolgt durch die Ausländerbehörde.
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Gültiger Nationalpass
- Aufenthaltstitel aus einem EU-Mitgliedstaat nach der o. g. Richtlinie
- aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird. - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten
- bei Verlängerung zusätzlich: Lohn-/Gehaltsabrechnungen der ersten zwei und der letzten zwei Monate
Die Kosten belaufen sich auf:
- 100,00 € für die Ersterteilung
- 93,00 € für eine Verlängerung
- 6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild
Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Persönliche Vorsprache mit Termin
Die Unterlagen zur Arbeitsstelle können auch vorab zur Prüfung per E-Mail geschickt werden. Sie erhalten dann Nachricht, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist.