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Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte beantragen

Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte beantragen

Personen, die einen EU-weit gültigen Daueraufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat besitzen, können in Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie sich für mehr als 90 Tage hier aufhalten wollen.

§ 38 a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • Der Aufenthaltstitel aus dem anderen EU-Staat muss die Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates enthalten (EU-Richtlinie 2003/109/EG)
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln
  • Arbeitsaufnahme nur mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
  • Vor Arbeitsaufnahme muss die Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden. Die Beteiligung erfolgt durch die Ausländerbehörde.
     

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Gültiger Nationalpass
  • Aufenthaltstitel aus einem EU-Mitgliedstaat nach der o. g. Richtlinie
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis 
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten
  • bei Verlängerung zusätzlich: Lohn-/Gehaltsabrechnungen der ersten zwei und der letzten zwei Monate

Persönliche Vorsprache mit Termin

Die Unterlagen zur Arbeitsstelle können auch vorab zur Prüfung per E-Mail geschickt werden. Sie erhalten dann Nachricht, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist.