Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Personen, die einen EU-weit gültigen Daueraufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat besitzen, können in Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie sich für mehr als 90 Tage hier aufhalten wollen.

§ 38 a AufenthG

  • Der Aufenthaltstitel aus dem anderen EU-Staat muss die Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates enthalten (EU-Richtlinie 2003/109/EG)
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln
  • Arbeitsaufnahme nur mit gültigem deutschen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
  • Vor Arbeitsaufnahme muss die Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden. Die Beteiligung erfolgt durch die Ausländerbehörde.
     

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für die Ersterteilung 
  • 93,00 € für eine Verlängerung 

Sie können bar oder mit girocard bezahlen.

Persönliche Vorsprache mit Termin

Die Unterlagen zur Arbeitsstelle können auch vorab zur Prüfung per E-Mail geschickt werden. Sie erhalten dann Nachricht, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist.