Aufenthaltserlaubnis für Berufsausbildung beantragen

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Für eine qualifizierte betriebliche oder schulische mindestens 2jährige Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.

§ 16a AufenthG

  • betriebliche oder schulische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Dauer mind. 2 Jahre
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen 
  • Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen. Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde.

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für Ersterteilung
  •   93,00 € bei Verlängerung (wegen neuem Pass oder Verlängerung der Ausbildung)

Sie können bar oder mit girocard bezahlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Ausbildung erteilt.

Die Ausbildung darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt und die Ausländerbehörde den Ausbildungsbeginn genehmigt hat.

  1. Ausbildungsvertrag per E-Mail einreichen
  2. Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit durch die Ausländerbehörde. Das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
  3. Aufforderung zur Vorsprache nach Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit
  4. persönliche Vorsprache mit Termin