Aufenthaltserlaubnis für Berufsausbildung beantragen

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Für eine qualifizierte betriebliche oder schulische mindestens 2jährige Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.

§ 16a AufenthG

  • betriebliche oder schulische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Dauer mind. 2 Jahre
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen 
  • Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen. Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 
  • gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • Ausbildungsvertrag

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 100,00 € für Ersterteilung
  •   93,00 € bei Verlängerung (wegen neuem Pass oder Verlängerung der Ausbildung)

Sie können bar oder mit girocard bezahlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Ausbildung erteilt.

Die Ausbildung darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt und die Ausländerbehörde den Ausbildungsbeginn genehmigt hat.

  1. Ausbildungsvertrag per E-Mail einreichen
  2. Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit durch die Ausländerbehörde. Das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
  3. Aufforderung zur Vorsprache nach Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit
  4. persönliche Vorsprache mit Termin