Für eine qualifizierte betriebliche oder schulische mindestens 2-jährige Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.
Aufenthaltserlaubnis für Berufsausbildung beantragen
Aufenthaltserlaubnis für Berufsausbildung beantragen
§ 16 a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- betriebliche oder schulische Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Dauer mindestens 2 Jahre
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen
- Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen. Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde.
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Nationalpass
- aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird. - Ausbildungsvertrag
Die Kosten belaufen sich auf:
- 100,00 € für Ersterteilung
- 93,00 € bei Verlängerung (wegen neuem Pass oder Verlängerung der Ausbildung)
- 6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild
Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Ausbildung erteilt.
Die Ausbildung darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt und die Ausländerbehörde den Ausbildungsbeginn genehmigt hat.
- Ausbildungsvertrag per E-Mail einreichen
- Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit durch die Ausländerbehörde. Das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
- Aufforderung zur Vorsprache nach Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit
- persönliche Vorsprache mit Termin