Aufenthaltserlaubnis für Kind beantragen bzw. verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ausländische Kinder benötigten für den Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis.

Auch ein in Deutschland geborenes Kind mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigt eine solche Aufenthaltserlaubnis.

§§ 32 - 33 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) oder § 28 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG

  • Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen. Es werden Fingerabdrücke aufgenommen.
  • Kinder ab 16 Jahren müssen nachweisen, dass sie sich noch in einer (schulischen) Ausbildung oder einem Studium befinden oder, dass der Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sichergestellt wird.
  • Kinder unter 18 Jahren müssen in Begleitung mind. einer oder eines Sorgeberechtigten vorsprechen. Von der oder dem zweiten Sorgeberechtigten wird eine formlose Vollmacht und das Ausweisdokument benötigt.

  • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
  • Pass
  • Geburtsurkunde
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.

Bei Volljährigkeit zusätzlich:

  • aktuelle Schulbescheinigung / Nachweis über Ausbildung / Nachweis über Studium
  • oder aktuelle Einkommensnachweise sowie Nachweise zur Höhe der Unterkunftskosten

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 50,00 € für die Ersterteilung 
  • 46,50 € für eine Verlängerung
     
  •   6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Für Kinder über 18 Jahren beträgt die Gebühr 100,- € bei Ersterteilung und 93,- € bei Verlängerung.

Bei Bezug von Sozialleistungen ist eine Gebührenbefreiung möglich. Bitte legen Sie dazu den aktuellen Bescheid vom JobCenter oder dem Sozialamt vor.

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Aufenthaltserlaubnis hat eine Gültigkeit von max. 3 Jahren bei Ersterteilung.
Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beträgt die Gültigkeit max. 5 Jahre.

Die Verlängerung ist mehrfach möglich.

Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.

Haben Sie den Antrag online gestellt, vereinbaren Sie bitte einen Termin (Anliegen: Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels) um das digitale Lichtbild einzureichen und die Gebühr für den Antrag zu bezahlen.