Wartungsarbeiten am Serviceportal

Am Samstag, den 17.05.2025, werden zwischen 14:00 bis 20:00 Uhr Wartungsarbeiten am Serviceportal durchgeführt. Während dieses Zeitraums kann es zu kurzen Unterbrechungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Niederlassungserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte nach der Berufsausbildung beantragen

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Qualifizierte Fachkräfte erhalten nach der Berufsausbildung zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach 3 Jahren haben Sie die Möglichkeit eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Bei Abschluss der Berufsausbildung im Bundesgebiet verkürzt sich die Frist von 3 Jahren auf 2 Jahre.

§ 18 c AufenthG

  • Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung nach § 18 a AufenthG
  • seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 18 a AufenthG
  • mindestens 36 Monate Einzahlungen in die Rentenpflichtversicherung 
  • Sprachniveau mindestens B1 (entfällt bei einem deutschen Berufsabschluss)
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest/Test „Leben in Deutschland“) 
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes 
  • keine beachtlichen Straftaten 

Bei Abschluss einer deutschen Berufsausbildung verkürzt sich die Frist von 3 Jahren auf 2 Jahre.

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis 
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotografen digital an die Ausländerbehörde übermittelt werden, oder direkt vor Ort, mit dem Fotosystem PointID in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde gefertigt werden.
    Wurde Ihr Lichtbild nach dem 01.05.2025 bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und Sie haben einen QR-Code erhalten, dann ist dieser zu verwenden.
    Für die Verwendung eines, mittels Point-ID erstellten Lichtbild wird zusätzlich eine Gebühr von 6€ fällig.
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen 
  • Arbeitgeberbescheinigung 
  • Rentenversicherungsverlauf 
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgaben Bescheid)
  • Sprachzertifikat mindestens B1 (entfällt bei einem dt. Berufsabschluss)
  • Test „Leben in Deutschland“/Einbürgerungstest

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 113,00 € bei erstmaliger Erteilung der Niederlassungserlaubnis
  •   67,00 € bei Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels, sog. Übertrag

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für max. 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden.

Persönliche Vorsprache mit Termin

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann gerne für eine Vorab-Prüfung per Post oder E-Mail eingereicht werden.