Niederlassungserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte nach der Berufsausbildung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Qualifizierte Fachkräfte erhalten nach der Berufsausbildung zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach 3 Jahren haben Sie die Möglichkeit eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Bei Abschluss der Berufsausbildung im Bundesgebiet verkürzt sich die Frist von 3 Jahren auf 2 Jahre.

§ 18 c Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

  • Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung nach § 18 a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
  • seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 18 a AufenthG
  • mindestens 36 Monate Einzahlungen in die Rentenpflichtversicherung 
  • Sprachniveau mindestens B1 (entfällt bei einem deutschen Berufsabschluss)
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest/Test „Leben in Deutschland“) 
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes 
  • keine beachtlichen Straftaten 

Bei Abschluss einer deutschen Berufsausbildung verkürzt sich die Frist von 3 Jahren auf 2 Jahre.

  • Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis 
  • Gültiger Nationalpass
  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild
    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist in der Ausländerbehörde verfügbar. Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Ausländerbehörde übermittelt wird.
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen 
  • Arbeitgeberbescheinigung 
  • Rentenversicherungsverlauf 
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgaben Bescheid)
  • Sprachzertifikat mindestens B1 (entfällt bei einem dt. Berufsabschluss)
  • Test „Leben in Deutschland“/Einbürgerungstest

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 113,00 € bei erstmaliger Erteilung der Niederlassungserlaubnis
  •   67,00 € bei Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels, sog. Übertrag
     
  •   6,00 € für ein mittels Point-ID erstelltes Lichtbild

Eine Bezahlung ist bar und mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für max. 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden.

Persönliche Vorsprache mit Termin

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann gerne für eine Vorab-Prüfung per Post oder E-Mail eingereicht werden.