#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Qualifizierte Fachkräfte erhalten nach der Berufsausbildung zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach 3 Jahren haben Sie die Möglichkeit eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Bei Abschluss der Berufsausbildung im Bundesgebiet verkürzt sich die Frist von 3 Jahren auf 2 Jahre.