Niederlassungserlaubnis - Blaue Karte EU beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Inhaber einer Blauen Karte EU können bereits nach 27 Monaten die unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen. Bei Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 oder höher verkürzt sich die Frist von 27 Monaten auf 21 Monaten.

§ 18 c AufenthG

  • seit mindestens 27 Monaten im Besitz einer Blauen Karte
  • mindestens 27 Monate Einzahlungen in die Rentenpflichtversicherung bzw. Versorgungswerk bei freien Berufen
  • Sprachniveau mindestens A1
  • Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest/Test „Leben in Deutschland“) 
  • dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhaltes 
  • keine beachtlichen Straftaten 

Bei Vorlage eines Sprachzertifikates Niveau B1 oder höher verkürzt sich die Frist von 27 Monaten auf 21 Monate. In diesem Fall muss für Ärztinnen/Ärzte die Approbation vorliegen.

  •  Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis 
  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Foto
  • aktuelle Einkommensnachweise durch die letzten drei Lohnabrechnungen 
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Rentenversicherungsverlauf (bzw. bei Ärztinnen/Ärzte eine Bescheinigung der Ärzteversorgung über die eingezahlten Monate)
  • Mietvertrag und Kontoauszug über die aktuelle Warmmiete inkl. Heizkosten. Bei Wohneigentum Vorlage der Aufwendungen inkl. Heizkosten (z. B. durch Kontoauszüge, Zins- und Tilgungsplan, Abgaben Bescheid)
  • Sprachzertifikat 
  • Test „Leben in Deutschland“/Einbürgerungstest
  • Für Ärztinnen/Ärzte: Approbation

Die Kosten belaufen sich auf:

  • 113,00 € bei erstmaliger Erteilung der Niederlassungserlaubnis
  •   67,00 € bei Neuausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels, sog. Übertrag

Sie können bar und per girocard bezahlen.

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Als Nachweis dient der elektronische Aufenthaltstitel. Dieser wird für max. 10 Jahre ausgestellt und muss nach Ablauf erneuert werden.

Persönliche Vorsprache mit Termin

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann gerne für eine Vorab-Prüfung per Post oder E-Mail eingereicht werden.