Freizügigkeit EU - Daueraufenthaltsrecht bescheinigen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Als Bürgerin bzw. Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Island, Liechtenstein und Norwegen sind Sie innerhalb der EU freizügigkeitsberechtigt. Das bedeutet, dass Sie sich in Deutschland und in der gesamten EU niederlassen dürfen (wohnen und arbeiten).
Ein Aufenthaltstitel wird dafür nicht benötigt, eine Freizügigkeitsbescheinigung gibt es ebenfalls nicht mehr.

EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger und Personen aus Island, Liechtenstein und Norwegen, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und ständig in Deutschland aufhalten, können ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben. Darüber stellt die Ausländerbehörde bei Bedarf auf Antrag eine Bescheinigung aus. Es besteht keine Verpflichtung, eine solche Bescheinigung zu beantragen.

Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder von Island, Liechtenstein und Norwegen
und als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer / Selbständige bzw. Selbstständiger oder in Berufsausbildung tätig.

Auch Studentinnen und Studenten der vorgenannten Länder sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie ihren Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sicherstellen.

In anderen Fallkonstellationen erkundigen sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.

  • gültiger Reisepass (auch für Minderjährige)

Die Kosten belaufen sich auf

  • 10,00 € für die Daueraufenthaltsbescheinigung.

Sie können bar oder per girocard bezahlen.

Persönliche Vorsprache mit Termin.