#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Als Bürgerin bzw. Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Island, Liechtenstein und Norwegen sind Sie innerhalb der EU freizügigkeitsberechtigt. Das bedeutet, dass Sie sich in Deutschland und in der gesamten EU niederlassen dürfen (wohnen und arbeiten).
Ein Aufenthaltstitel wird dafür nicht benötigt, eine Freizügigkeitsbescheinigung gibt es ebenfalls nicht mehr.
EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger und Personen aus Island, Liechtenstein und Norwegen, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und ständig in Deutschland aufhalten, können ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben. Darüber stellt die Ausländerbehörde bei Bedarf auf Antrag eine Bescheinigung aus. Es besteht keine Verpflichtung, eine solche Bescheinigung zu beantragen.