Kraftfahrzeug - Feinstaubplakette beantragen

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Die Feinstaubplakette soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung in den Großstädten zu reduzieren, da diese häufig viel zu hoch ist. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Busse können mit Plaketten nach Höhe der Feinstaubemission gekennzeichnet werden.

Der Erwerb der Feinstaubplakette ist freiwillig.

Das Verkehrszeichen Umweltzone zeigt den Bereich an, der nur bedingt, je nach Schadstoffgruppe befahren werden darf. In der Stadt Bielefeld ist derzeit keine Umweltzone ausgewiesen, somit ist zurzeit keine Plakette erforderlich. Wenn Bielefelder Fahrzeuge die Umweltzonen anderer Städte befahren wollen, wird jedoch eine Plakette benötigt.

Insgesamt gibt es vier Schadstoffgruppen:

  • grüne Plakette: Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser)
  • gelbe Plakette: Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3)
  • rote Plakette: Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2)
  • keine Plakette: Schadstoffgruppe 1 (Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator, einige Benziner mit geregeltem Katalysator und alte Dieselfahrzeuge)

Die Haupt- und Abgasuntersuchung muss gültig sein.

Elektrofahrzeuge erhalten immer die grüne Plakette.

Ausgenommen von der Kennzeichnung sind

  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dieses durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen.
  • Auch Fahrzeuge, die für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch genommen werden können (z. B. Blaulicht) sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

6,00 €

unbefristet gültig

Die Ausgabe erfolgt in der Zulassungsbehörde direkt am Infoschalter.

Die Feinstaubplakette kann auch bei amtlich anerkannten Sachverständigen und Kfz-Werkstätten beantragt werden, wenn diese die Berechtigung für die Abnahme der Abgasuntersuchung haben.

Bei Kennzeichenänderungen ist eine neue Plakette erforderlich, auch wenn sich nur das Kennzeichen und nicht das Fahrzeug ändert. Das Kennzeichen am Fahrzeug und auf der Plakette müssen übereinstimmen.