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Eine Verlängerung des Bewohnerparkausweises ist frühestens 30 Tage vor Ablaufdatum möglich. Es wird immer ein neuer Parkausweis ausgestellt.
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Eine Verlängerung des Bewohnerparkausweises ist frühestens 30 Tage vor Ablaufdatum möglich. Es wird immer ein neuer Parkausweis ausgestellt.
Vorzulegen ist das Genehmigungsschreiben oder die Nummer des Bewohnerparkausweises. Der Bewohnerparkausweis kann auch mitgebracht werden.
Kann die Inhaberin bzw. der Inhaber nicht selber kommen, kann sie bzw. er eine Person bevollmächtigen. Die Vollmacht muss den neuen Zeitraum beinhalten. Die bzw. der Bevollmächtigte muss sich selber ausweisen können.
Online oder persönlich mit Termin in der Bürgerberatung
Ein bereits abgelaufener Bewohnerparkausweis kann ebenfalls verlängert werden.
Der Online-Antrag beinhaltet einen Abgleich mit dem Melde- und Zulassungsregister. Sollte dieser Abgleich nicht erfolgreich durchgeführt werden können, ist eine Onlinebeantragung nicht möglich.
Gründe hierfür könnten z. B. sein:
In diesen Fällen ist zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises eine persönliche Vorsprache in der Bürgerberatungen mit Termin erforderlich.
Eine Verlängerung des Bewohnerparkausweises ist frühestens 30 Tage vor Ablaufdatum möglich. Es wird immer ein neuer Parkausweis ausgestellt.
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