Bewohnerparkausweis läuft ab bzw. ist abgelaufen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Eine Verlängerung des Bewohnerparkausweises ist frühestens 30 Tage vor Ablaufdatum möglich. Es wird immer ein neuer Parkausweis ausgestellt.

Vorzulegen ist das Genehmigungsschreiben oder die Nummer des Bewohnerparkausweises. Der Bewohnerparkausweis kann auch mitgebracht werden.

Kann die Inhaberin bzw. der Inhaber nicht selber kommen, kann sie bzw. er eine Person bevollmächtigen. Die Vollmacht muss den neuen Zeitraum beinhalten. Die bzw. der Bevollmächtigte muss sich selber ausweisen können.

  • Personalausweis
    (als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigter wird eine schriftliche Vollmacht und der Personalausweis benötigt)
  • Genehmigungsschreiben oder die Nummer des Bewohnerparkausweises
  • Kraftfahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Kraftfahrzeug dauerhaft genutzt wird (Halterbescheinigung, wenn Fahrzeughalter und Antragstellerin bzw. Antragsteller nicht identisch sind)
  • als Teilnehmer von Car-Sharing den Vertrag mit dem Partnerunternehmen

  • bei persönlicher Beantragung
    15,00 € für 1/2 Jahr
    30,00 € für 1 Jahr
    60,00 € für 2 Jahre
    10,50 € für Änderungen (z. B. bei Kennzeichenänderung)
     
  • bei Online-Beantragung
    13,00 € für 1/2 Jahr
    26,00 € für 1 Jahr
    52,00 € für 2 Jahre
    Änderungen sind online nicht möglich

Online oder persönlich mit Termin in der Bürgerberatung

Ein bereits abgelaufener Bewohnerparkausweis kann ebenfalls verlängert werden.

Der Online-Antrag beinhaltet einen Abgleich mit dem Melde- und Zulassungsregister. Sollte dieser Abgleich nicht erfolgreich durchgeführt werden können, ist eine Onlinebeantragung nicht möglich.

Gründe hierfür könnten z. B. sein:

  • Sonderzeichen in den Vor- und Nachnamen
  • Namensbestandteile (von der, van usw.)
  • Unstimmigkeiten im Melde- bzw. Zulassungsregister

In diesen Fällen ist zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises eine persönliche Vorsprache in der Bürgerberatungen mit Termin erforderlich.