Eine Verlängerung des Bewohnerparkausweises ist frühestens 30 Tage vor Ablaufdatum möglich. Es wird immer ein neuer Parkausweis ausgestellt.
Bewohnerparkausweis läuft ab bzw. ist abgelaufen
Bewohnerparkausweis läuft ab bzw. ist abgelaufen
Vorzulegen ist das Genehmigungsschreiben oder die Nummer des Bewohnerparkausweises. Der Bewohnerparkausweis kann auch mitgebracht werden.
Kann die Inhaberin bzw. der Inhaber nicht selber kommen, kann sie bzw. er eine Person bevollmächtigen. Die Vollmacht muss den neuen Zeitraum beinhalten. Die bzw. der Bevollmächtigte muss sich selber ausweisen können.
- Personalausweis
(als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigter wird eine schriftliche Vollmacht und der Personalausweis benötigt) - Genehmigungsschreiben oder die Nummer des Bewohnerparkausweises
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein) im Original
oder
digital in der i-Kfz-App möglich. - Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Kraftfahrzeug dauerhaft genutzt wird (Halterbescheinigung, wenn Fahrzeughalter und Antragstellerin bzw. Antragsteller nicht identisch sind)
- als Teilnehmer von Car-Sharing den Vertrag mit dem Partnerunternehmen
Bei der Verlängerung wird die neue Laufzeit "drangehängt". Man verliert also keinen Tag aus der vorherigen Laufzeit.
Online oder persönlich mit Termin in der Bürgerberatung
Ein bereits abgelaufener Bewohnerparkausweis kann ebenfalls verlängert werden.
Der Online-Antrag beinhaltet einen Abgleich mit dem Melde- und Zulassungsregister. Sollte dieser Abgleich nicht erfolgreich durchgeführt werden können, ist eine Onlinebeantragung nicht möglich.
Gründe hierfür könnten z. B. sein:
- Sonderzeichen in den Vor- und Nachnamen
- Namensbestandteile (von der, van usw.)
- Unstimmigkeiten im Melde- bzw. Zulassungsregister
In diesen Fällen ist zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises eine persönliche Vorsprache in der Bürgerberatungen mit Termin erforderlich.