#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Durch die vom Amt für Geoinformation und Kataster auf Antrag ausgestellte Entfernungsbescheinigung wird die kürzeste Entfernung zwischen zwei Liegenschaften, z. B. Wohnhaus und Arbeitsstelle oder Schule amtlich bescheinigt.
Die amtliche Entfernungsbescheinigung wird unter anderem zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Behörden (z. B. nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches oder der Schülerfahrkostenverordnung) oder als Kalkulationsgrundlage benötigt.