Entfernungsbescheinigung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Durch die vom Amt für Geoinformation und Kataster auf Antrag ausgestellte Entfernungsbescheinigung wird die kürzeste Entfernung zwischen zwei Liegenschaften, z. B. Wohnhaus und Arbeitsstelle oder Schule amtlich bescheinigt.

Die amtliche Entfernungsbescheinigung wird unter anderem zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Behörden (z. B. nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches oder der Schülerfahrkostenverordnung) oder als Kalkulationsgrundlage benötigt.

Gegebenenfalls das Anforderungsschreiben der Behörde, von der die Entfernungsbescheinigung angefordert wurde.

Die Bescheinigung ist in der Regel gebührenpflichtig.

Zeitgebühr: 25,00 € je angefangene Arbeitsviertelstunde

Das Erstellen einer Entfernungsbescheinigung richtet sich nach dem individuellen Zeitaufwand der Bearbeitung. Die Gebührenberechnung erfolgt nach den laufenden Nummern 3.2.5 des Gebührentarifes zur Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO) vom 12.12.2019 mit Kostentarif (VermWertKostT) in der jeweils geltenden Fassung.

Die Gebühr entfällt für formgebundene Anträge, die von einer Behörde nach Sozialgesetzbuch (§ 64 SGB X Kostenfreiheit) angefordert werden, z. B. Anträge von der Bundesagentur für Arbeit, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA) sind kostenfrei.

 

So können Sie online zahlen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • Paypal

  • Der Antrag auf eine Entfernungsbescheinigung kann online oder persönlich gestellt werden.
  • Bescheinigungen für Entfernungen innerhalb des Bielefelder Stadtgebietes werden direkt im Amt für Geoinformationen und Kataster bearbeitet.
  • Sollte die Strecke über die Ortsgrenzen hinaus in die Nachbarkreise führen, wird die Anfrage zur Ergänzung der Daten an die betroffenen Nachbarkreise weitergeleitet.