#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Lärm- oder Geruchsbelästigungen können einen unterschiedlichen Ursprung haben, wie z. B. durch:
- Gaststätten
- Vogelschreckschussanlagen, Geruch von Ackerflächen
- Lärm von Nachbarn 22:00 bis 06:00 Uhr (z. B. Party mit Musik)
- Anlieferverkehr, Be- und Entladen
- Durchgangsverkehr oder Umleitungsstrecken
- Industrie und Gewerbe
- Kamine oder Öfen
Die Stadt Bielefeld bietet einen Mängelmelder an. Hierüber können Sie Lärm- und Geruchsbelästigungen melden.