Lärm- oder Geruchsbelästigung melden

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Lärm- oder Geruchsbelästigungen können einen unterschiedlichen Ursprung haben, wie z. B. durch:

  • Gaststätten
  • Vogelschreckschussanlagen, Geruch von Ackerflächen
  • Lärm von Nachbarn 22:00 bis 06:00 Uhr (z. B. Party mit Musik) 
  • Anlieferverkehr, Be- und Entladen
  • Durchgangsverkehr oder Umleitungsstrecken
  • Industrie und Gewerbe
  • Kamine oder Öfen

Die Stadt Bielefeld bietet einen Mängelmelder an. Hierüber können Sie Lärm- und Geruchsbelästigungen melden.

  • genaue Lagebeschreibung über den Ort der Störung (Straße, Hausnummer, markante Punkte)
  • Art der Störung
  • Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) der meldenden Person

Die Meldung einer Lärm- oder Geruchsbelästigung ist kostenlos.

Eine Lärm- oder Geruchsbelästigung können Sie über den Mängelmelder der BielefeldApp, den Mängelmelder der Stadt Bielefeld oder telefonisch melden.