Wohnsitz abmelden - Nebenwohnung

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Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie sich am alten Wohnsitz nicht abmelden. Die Anmeldung in der „neuen“ Stadt reicht aus; von dort wird die Abmeldung in der „alten“ Gemeinde veranlasst.

Wird jedoch eine Nebenwohnung aufgegeben, ohne dass eine neue Nebenwohnung bezogen wird, ist diese abzumelden. Die Abmeldung dieser Nebenwohnung kann am „bisherigen“ Nebenwohnsitz oder am Hauptwohnsitz erfolgen.

  • Der Auszug aus der Nebenwohnung muss bereits erfolgt sein.
  • Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung diese Personen ausziehen.

bei online Abmeldung:

  • alle notwendigen Angaben werden direkt in das Online-Formular eingetragen
  • lediglich ein Foto des Ausweisdokumentes (Vorder- und Rückseite) ist hochzuladen

bei persönlicher Vorsprache:

  • Ausweisdokument der abzumeldenden Person
  • Gegebenenfalls Nachweis der Bevollmächtigung inkl. Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

bei schriftlicher Abmeldung:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular
  • Kopie des Ausweisdokumentes der abzumeldenden Person
  • Gegebenenfalls Nachweis der Bevollmächtigung inkl. Kopie des Ausweisdokumentes der bevollmächtigten Person

Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist gebührenfrei.

Die Abmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz).

Die Abmeldung kann

  • online
  • persönlich in der Bürgerberatung mit Termin oder 
  • schriftlich erfolgen

Eine Online-Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist in folgenden Fällen möglich:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt und möchten für sich alleine die Abmeldung vornehmen
  • Sie möchten für sich selbst, für Ihren Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin und für Ihr minderjähriges Kind bzw. Ihre minderjährigen Kinder die Nebenwohnung abmelden
  • Sie möchten für sich selbst und für Ihr minderjähriges Kind bzw. Ihre minderjährigen Kinder die Nebenwohnung abmelden

Für alle anderen Fälle ist weiterhin eine persönliche Vorsprache oder eine schriftliche Abmeldung erforderlich.

Erfolgt die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes online oder schriftlich, wird Ihnen die Abmeldebestätigung an die Anschrift Ihres Hauptwohnsitzes zugesandt. Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Abmeldebestätigung vor Ort ausgehändigt.

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