#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie sich am alten Wohnsitz nicht abmelden. Die Anmeldung in der „neuen“ Stadt reicht aus; von dort wird die Abmeldung in der „alten“ Gemeinde veranlasst.
Wird jedoch eine Nebenwohnung aufgegeben, ohne dass eine neue Nebenwohnung bezogen wird, ist diese abzumelden. Die Abmeldung dieser Nebenwohnung kann am „bisherigen“ Nebenwohnsitz oder am Hauptwohnsitz erfolgen.