Klimaschutz - Zuschuss für Klimaschutz-Bildungsangebote beantragen

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Insbesondere Schulen und Kitas sind gute Multiplikatoren. Für eine umfassende Klimaschutzbildung ist es oftmals notwendig und sinnvoll, in Kitas und Schulen auch Bildungsangebote mit außerschulischen Anbieterinnen und Anbietern durchzuführen. Auch in anderen Bildungszusammenhängen kann es sinnvoll sein, die Angebote von kompetenten Bildungspartnerinnen und Bildungspartnern in Anspruch zu nehmen. Damit das nicht von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Bildungseinrichtung abhängig ist, gibt es Unterstützung aus dem Klimaschutz-Budget. 

Es werden ausschließlich Bildungsangebote von außerschulischen Anbieterinnen und Anbietern zu den Themenfeldern Klimaschutz und Klimaanpassung gefördert, die in Bielefeld durchgeführt werden.

Vorrangig werden Angebote von regionalen außerschulischen Bildungsträgerinnen und Bildungsträgern gefördert, aber auch überregionale Bildungsangebote können gefördert werden.

Antragsberechtigt sind nur die außerschulischen Bildungsträgerinnen und Bildungsträger, die Angebote aus den Themenfeldern Klimaschutz und Klimaanpassung mit Kitas und Schulen durchführen.

Die Schulen und Kitas können an die entsprechenden Bildungsträgerinnen und Bildungsträger herantreten und auf die Förderung aufmerksam machen. Für die Beantragung ist die Bestätigung notwendig, an welcher Schule bzw. Kita die Bildungsangebote durchgeführt werden sollen.

Antrag mit Beschreibung und Kostenaufstellung, aus der die Finanzierung des Bildungsangebots hervorgeht

Die Antragstellung ist kostenlos.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 6 Wochen.

  • Der Zuschuss kann grundsätzlich für 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 750,00 € je Bildungsangebot gewährt werden. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Bildungsangebotes. Eine Bildungsträgerin bzw. ein Bildungsträger kann für mehrere Bildungsangebote Anträge stellen.
  • Grundlage für die Förderung sind die Zuschussregelungen der Stadt Bielefeld für einen einmaligen Betriebskostenzuschuss. (Verfahrensrichtlinie vom 27.09.1990 über die Gewährung von Zuschüssen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bielefeld in der jeweils geltenden Fassung)
    Die Zuschussgewährung ist nur im Rahmen der zum Zeitpunkt der Einzelbewilligung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Ein Anspruch auf Zuschussgewährung besteht nicht.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden: