Grundstücksvereinigung / Flurstücksverschmelzung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Mit der Grundstücksvereinigung/Flurstücksverschmelzung können zwei oder mehr Grundstücke/Flurstücke zusammengefasst werden. Dadurch kann z. B. bei der Bebauung über mehrere Grundstücke auf die Eintragung einer Vereinigungsbaulast verzichtet werden.

Bei der Grundstücksvereinigung werden Grundstücke, die im Grundbuch unter verschiedenen laufenden Nummern gebucht sind, unter eine laufende Nummer geschrieben. Damit werden sie rechtlich zu einem Grundstück.

Die Verschmelzung von Flurstücken wird im Liegenschaftskataster vollzogen. Die bereits unter einer laufenden Nummer im Grundbuch gebuchten Flurstücke werden zu einem neuen Flurstück mit neuer Flurstücksnummer. Das Grundbuchamt erhält die neue Flurstücksnummer und berichtigt das Grundbuch.

  • Für die Vereinigung/Verschmelzung ist ein Antrag der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer erforderlich.
  • Zu vereinigende/verschmelzende Grundstücke/Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden. 
  • Zu vereinigende Grundstücke müssen im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.

  • gültiger Personalausweis
  • Antrag der Eigentümerin bzw. des Eigentümers
  • Angaben zur Lage des Grundstücks

Der Antrag ist kostenfrei.

  • Der Antrag kann schriftlich, telefonisch oder persönlich gestellt werden.
  • Die Anfrage beim Grundbuchamt wird durch das Amt für Geoinformation und Kataster gestellt.