#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Für den Betrieb von Baumaschinen und Fahrzeugen auf gewerblichen Baustellen gibt es spezielle Immissionsrichtwerte für Lärm. Rechtsgrundlage ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm.
Hiernach gelten für die Tag- und Nachtzeit unterschiedliche Richtwerte. Die Nachtzeit (20:00 - 7:00 Uhr) ist besonders geschützt. In dieser Zeit gelten strengere Immissionsrichtwerte.
In begründeten Einzelfällen wird auf Antrag eine Ausnahme für den nächtlichen Betrieb einer Baustelle erteilt.
Für private Baustellen gelten die allgemeinen Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW (LImschG). Hiernach sind in der Nachtzeit (22:00 - 6:00 Uhr) alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über Baulärm und der Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit.