#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Momentan ist die Beantragung der Förderung zur Anmietung eines Spülmobils nicht möglich.
Eine Weiterführung des Förderprogrammes in 2025 ist in Bearbeitung und wird voraussichtlich ab Mitte Februar wieder abrufbar sein.
Bei Veranstaltungen entstehen durch die Nutzung von Einweg-Geschirr erhebliche Mengen an Abfall (wie Kunststoff, Papier, Karton u.ä.). Die Entsorgung des einmalig verwendeten Materials ist teuer und belastet Umwelt und Klima. Spülmobile sowie Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck sind umweltfreundliche Alternativen zu Einweg-Geschirr und ein Beitrag für klimafreundliche Veranstaltungen.
Ziel der Förderung ist es, durch den Einsatz von Spülmobilen für die Reinigung von Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen diese Belastung zu reduzieren.
Der Zuschuss kann für förderfähige Leistungen gem. Ziff. 2 der Förderrichtlinie bewilligt werden. Er beträgt pro Veranstaltung 80 % der nachgewiesenen Miete und ist begrenzt auf max. 1.000,00 €.
Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, darf aber 100% der Gesamtkosten nicht übersteigen.