Klimaschutz - Förderung für die Anmietung von Spülmobilen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Bei Veranstaltungen entstehen durch die Nutzung von Einweg-Geschirr erhebliche Mengen an Abfall (wie Kunststoff, Papier, Karton u.ä.). Die Entsorgung des einmalig verwendeten Materials ist teuer und belastet Umwelt und Klima. Spülmobile sowie Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck sind umweltfreundliche Alternativen zu Einweg-Geschirr und ein Beitrag für klimafreundliche Veranstaltungen.

Ziel der Förderung ist es, durch den Einsatz von Spülmobilen für die Reinigung von Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen diese Belastung zu reduzieren.

  1. Der Zuschuss kann für förderfähige Leistungen gem. Ziff. 2 der Förderrichtlinie bewilligt werden. Er beträgt pro Veranstaltung 80 % der nachgewiesenen Miete und ist begrenzt auf max. 1.000,00 Euro.

  2. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, darf aber 100% der Gesamtkosten nicht übersteigen.

  1. Zuschussempfänger
    • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die öffentliche Veranstaltungen im Stadtgebiet Bielefeld durchführen.
    • Pro Antragsteller/Antragstellerin werden maximal drei Veranstaltungen pro Jahr gefördert.
  2. Förderausschluss
    • Eine Förderung gem. Ziff. 2 ist ausgeschlossen, wenn die öffentliche Veranstaltung vor Inkrafttreten der Richtlinie durchgeführt worden ist.

Folgende Unterlagen sind dem Förderantrag beizufügen:

  • Mietvertrag für Leistungen gem. Ziff. 2 mit einem gewerblichen Dienstleister.
  • Schlussrechnung für gemietete Leistung/en gem. Ziff. 2 der Förderrichtlinie (mit Angabe der Veranstaltung auf der diese zum Einsatz gekommen sind). Wenn Wasser- und Stromkosten enthalten sind, so sind diese gesondert auszuweisen.
  • Als juristische Person ist die "De-Minimis"-Erklärung erforderlich.

Die Prüfung der Anträge sowie die Entscheidung über die beantragten Auszahlungen erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

Der Antrag auf Auszahlung (Förderantrag) kann bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres, in der die öffentliche Veranstaltung stattgefunden hat, gestellt werden.

Die Förderanträge werden i.d.R. innerhalb von ca. 4 Wochen bearbeitet.

Die Zuschussempfängerin bzw. der Zuschussempfänger erklärt sich bereit, an einer möglichen Evaluation des Förderprogrammes teilzunehmen und stimmen der anonymisierten Nutzung der Ergebnisse der Befragung im Rahmen von Veröffentlichungen zu.

Die Förderung kann über das Online-Formular beantragt werden. Der Auszahlungsantrag auf Zuschuss ist nach der Durchführung der Veranstaltung zu stellen. Bei Erfüllung aller Bedingungen erhalten Sie einen Förderbescheid.