Schwerbehindertenausweis - Ausweis verloren oder defekt

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ist der Schwerbehindertenausweis verloren gegangen oder defekt, ist dieses dem Sozialamt mitzuteilen.

Der Ausweis wurde verloren, ist defekt oder nicht mehr lesbar.

  • aktuelles Lichtbild (wenn das Lichtbild bei der letzten Verlängerung nicht eingescannt wurde oder der Datenspeicherung beim letzten Mal nicht zugestimmt wurde)

Bei einer Mitteilung durch eine andere Person ist deren Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Eine Vollmacht für diese Person ist nicht erforderlich.

Die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises nach Verlust oder Beschädigung ist kostenlos.

Die Bearbeitung erfolgt umgehend.

Es ist eine persönliche oder schriftliche Mitteilung an das Sozialamt notwendig. Es muss ein neuer Ausweis erstellt werden.