Heimaufsicht (WTG-Behörde) - Beschwerde einreichen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Für die Bearbeitung von Beschwerden wegen Mängel in einer Einrichtung für volljährige Menschen in Bielefeld, z. B. in den Bereichen

  • Personal
  • Pflege und Betreuung
  • Mitwirkung und Mitbestimmung
  • Hygiene
  • Wohnqualität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

ist die WTG-Behörde (Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW) der Stadt Bielefeld zuständig.

Haben Sie konkrete Anhaltspunkte, die auf einen Mangel hinweisen, übermitteln Sie die Situation bitte online an die WTG-Behörde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung.